Opiumgesetz

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Opiumgesetz, im Langtitel Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich. Die ursprüngliche Fassung vom 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215) listet in § 1 Abs. 1 die fraglichen Präparate auf: „Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind Rohopium, Opium für medizinische Zwecke, Morphin, Diacetylmorphin (Heroin), Kokablätter, Rohkokain, Kokain, Ekgonin, Indischer Hanf sowie alle Salze des Morphins, Diacetylmorphins (Heroins), Kokains und Ekgonins.“ In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Opiumgesetz gemäß Art. 123, 124 Grundgesetz zu Bundesrecht. Nach seiner zwischenzeitlichen Umbenennung in „Betäubungsmittelgesetz[1] erfolgte schließlich eine Neufassung im Jahre 1981.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Art. 1 Nr. 1 ÄndG vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092); Geltung ab 25. Dezember 1971.

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway