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Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz |
Abkürzung: | NKomVG |
Art: | Landesgesetz |
Geltungsbereich: | Niedersachsen |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Kommunalrecht |
Datum des Gesetzes: | 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) |
Inkrafttreten am: | 1. November 2011 |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588.) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Oktober 2022 (Art. 2 vom 22. September 2022) |
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die Rechtsgrundlage für die niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie die Region Hannover. Sie legt den Aufbau der kommunalen Strukturen im Bundesland Niedersachsen auf Grundlage der Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes[1] und der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 57 Abs. 1 NV) fest.
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