Nebenerwerb

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Als Nebenerwerb wird eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die neben einer zeitlich überwiegenden hauptberuflichen Beschäftigung, einem Studium oder einer anderen vorwiegenden Tätigkeit (zum Beispiel in Haushalt und Familie ausgeübt wird.[1] Eine Nebenbeschäftigung wird allgemein nur angenommen, wenn der zeitliche Aufwand dafür weniger als ein Drittel der Hauptarbeitszeit beträgt. In diesem Zusammenhang gilt in der Bundesrepublik Deutschland § 138 Abs. 3 SGB III, nach dem das Arbeitslosengeld bei einer Arbeitslosigkeit gewährt wird, sofern keine oder nur eine geringe Nebenerwerbstätigkeit mit weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird. Durchschnittlich wenden Personen, die in Deutschland im Nebenerwerb ein Unternehmen betreiben, pro Woche 13 Stunden für ihre selbständige Tätigkeit auf.

Der Nebenerwerb ist bei allen Einkunftsarten denkbar:

Der Beginn einer Selbständigkeit im Nebenerwerb ist mit 59 Prozent die häufigste Art der Existenzgründung in Deutschland (Vollerwerb 41 Prozent). Die Vorteile einer solchen „Nebenerwerbsgründung“ sind:

  • Sie ist eine Möglichkeit, den Schritt in die Selbständigkeit zu testen, ohne vorerst die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes aufzugeben
  • In der Regel sind bei Nebenerwerbsgründungen nur wenig Startkapital und keine Angestellten notwendig

In Deutschland hatten im Jahr 2003 fast eine Million Menschen über den Nebenerwerb den Schritt in die Selbständigkeit durchgeführt, und ein Drittel dieser Nebenerwerbsgründungen plante, die Selbständigkeit zukünftig zum Vollerwerb auszubauen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. Siehe z. B. Existenzgründung im Nebenerwerb. IHK Erfurt, Stand 3. Mai 2014. Archiviert vom Original am 12. Mai 2014. Abgerufen am 20. Dezember 2019.

3 Vergleich zu Wikipedia



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