Nahrungsergänzung

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Nahrungsergänzung ist die Zufuhr von Produkten zur erhöhten Versorgung des menschlichen und tierischen Stoffwechsels mit bestimmten Nähr- oder Wirkstoffen. Nahrungsergänzungsmittel gehören in den Grenzbereich zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln. Die Produktgruppe ist im EU-Recht durch die Richtlinie 2002/46/EG geregelt.[1] Beispiele sind Vitamine und Mineralstoffe sowie entsprechende Kombinationspräparate. Für Tiere gilt die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 „über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung“.[2]

Einzelnachweise

  1. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002L0046
  2. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32003R1831&qid=1432634423819&from=EN

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