Muezzin

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Der Muezzin (Aussprache [muˈɛtsiːn], arabischمؤذّن‎ mu'adhdhin) ist ein Ausrufer, der die Muslime zum Gebet in die Moschee ruft. Die Ausrufe können bis zu fünfmal täglich zu bestimmten Uhrzeiten erfolgen. Nur der Ruf am Morgen ist zu einer unbestimmten Zeit, und zwar kurz bevor die Sonne aufgeht. Die Tätigkeit des Muezzins ist vergleichbar mit dem Mesner im Christentum. Der Muezzin ruft auch, wenn eine Person, die in unmittelbarer Nähe der Moschee gewohnt hat, gestorben ist.

Im Februar 2017 wurde in Israel ein Gesetz „zur Verhinderung von Lärm durch öffentliche Lautsprechersysteme in Gebetshäusern“ von der Regierung verabschiedet. Es ist als Muezzin-Gesetz bekannt, da es Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern von 23 bis 7 Uhr verbietet. Damit ist auch in gewisser Weiese der morgendliche erste Ruf des Muezzins zum Sonnenaufgang betroffen.[1]

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Umstrittenes „Muezzin-Gesetz“ in Israel beschlossen orf.at, 12. Februar 2017, abgerufen am 12. Februar 2017.

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