Moscheegemeinde
Eine Moscheegemeinde oder ein Moscheeverein sind Organisationsformen im Islam, die eine Moschee betreiben und oft auch schon eine Moschee zu errichten beabsichtigen. Eine islamische Variante ist die „fromme Stiftung“ (Waqf), die den Unterhalt einer Moschee zur Aufgabe hat. In Deutschland haben sich seit 1973 mehrere Moscheevereine zu regionalen Verbänden und landesweiten Dachverbänden zusammengeschlossen. 1984 entstand die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (abgekürzt DİTİB) als ein bundesweiter Dachverband. Die einzelnen Moscheevereine und -gemeinden unterscheiden sich von anderen Vereinen in Deutschland durch ein anderes Verhältnis von Mitglieder- und Beteiligungsstruktur. Sie sind ähnlich organisiert wie die christlichen Kirchengemeinden. Ursula Neumann von der Universität Hamburg beschreibt dies so: „Übliche eingetragene Vereine und Organisationen sind in der Regel mitgliederbezogen, d. h. eine Anzahl von eingeschriebenen und beitragszahlenden Mitgliedern sind im Rahmen einer gemeinsamen Satzung tätig und werden über einen Vorstand repräsentiert. Islamische Religionsvereine bestehen hingegen aus einer kleinen Gruppe von Mitgliedern; sie tragen die Moschee, die sich aber einer großen Zahl von Besuchern für eine aktive Beteiligung öffnet. Die Gläubigen fühlen sich einer bestimmten Moschee zugehörig, beteiligten sich aber außer durch Spenden und das gemeinsame Gebet nur informell am Willensbildungsprozess in der Moschee.“[1]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Prof. Dr. Ursula Neumann gegenüber dem Ausschuß des Schleswig-Holsteinischen Landtags (PDF; 60 kB) Umdruck 15/4468, 30. April 2004
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