Meldepflichtige Krankheit
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Bei einer meldepflichtigen Krankheit bzw. anzeigepflichtigen Krankheit handelt es sich um eine bestimmte übertragbare Infektion, die einer Meldepflicht bzw. Anzeigepflicht unterliegt und somit von öffentlichen, staatlichen Behörden erfasst werden. Das bedeutet, dass festgestellte Erreger (Bakterien, Viren usw.), Infektionen, teilweise auch der Verdacht, Erkrankung oder Tod durch die im Gesetz genannten Krankheiten zum Beispiel an das Gesundheitsamt oder die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde gemeldet werden müssen. Entsprechende Regelungen enthält in Deutschland das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die einzelnen Krankheiten sind in § 6 und § 34 IfSG genannt.
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