Maschinensteuer
Als Maschinensteuer wird in der Umgangssprache eine Wertschöpfungsabgabe zum Beispiel in Form von Steuern bezeichnet, die an die Stelle der Sozialversicherungsbeiträge treten oder zusätzlich zu diesen gezahlt werden soll. Meist wird auch nur die Einbeziehung der Wertschöpfung der Unternehmen in die Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungsabgaben gefordert. In Deutschland wurde der Begriff erstmals durch den Arbeitsminister Herbert Ehrenberg in der sozialliberalen Koalition Ende der 1970er-Jahre ins Gespräch gebracht.[1] Angesichts zunehmender Digitalisierung und der Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI), wodurch selbstfahrende Autos, Taxis und Lkws schon sehr bald zur Realität werden könnten, erhob sich erneut die Frage, ob in die Bemessungsgrundlage zur Sozialversicherung nicht auch die Produktivitätsgewinne der am Markt agierenden Unternehmen einfließen können und müssen.
Ähnliche Ansätze gab es in Deutschland mit der Lohnsummensteuer bis 1979. Diese sollte jedoch damals zur Finanzierung von Ausbildungsplätzen dienen und wurde hauptsächlich von Großunternehmen erhoben. Sie wurde wegen der angeblich damit verbundenen negativen Beschäftigungseffekte (Steuer auf die Bereitstellung von Arbeitsplätzen) wieder abgeschafft. Ein weitere Möglichkeit wäre z.B. die zu zahlende Maschinensteuer an die Höhe der getätigten Abschreibungen (kurz AfA) zu koppeln.
1 Literatur
- Marburger Arbeitskreis für Sozialrecht und Sozialpolitik (Hrsg.): Maschinensteuer - Ausweg aus der Finanzkrise der Sozialversicherung?. Interdisziplinäre Fachtagung 21. und 22. April 1983 Philipps-Universität Marburg, Köln - Berlin - Bonn - München 1984
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Gehrmann: Roboter als Renten-Retter?. In: Die Zeit. Hamburg 21. November 2012, ISSN 0044-2070 (http://www.zeit.de/1985/15/roboter-als-renten-retter).
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