M-A-U-S Erste Hilfe

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M-A-U-S wurde im Jahr 1993 in Karlsruhe gegründet. Das Unternehmen hat sich auf die Durchführung von Lehrgängen in Erste Hilfe spezialisiert und besitzt hierfür staatliche Lizenzen. M-A-U-S ist nach den Hilfsorganisationen mit 350 Mitarbeitern größter Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen in Süddeutschland und drittgrößter in Deutschland.

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1 Geschichte

Die Firmengründung erfolgte zunächst als Personengesellschaft. Im Jahr 2006 firmierte das Unternehmen zur M.A.U.S. Seminare gGmbH in eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft.

2010 gab es 57 Filialen, in denen jährlich nach eigenen Angaben 50.000 Ersthelfer ausgebildet werden.

2 Lizenz

Auf Grundlage des Paragraphen 68 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)[1] hat die Organisation die Lizenz, staatlich anerkannte Erste-Hilfe-Kurse in Deutschland durchzuführen, welcher nach Paragraph 19 FeV[2] eine Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins in Deutschland ist. Das Unternehmen besitzt ebenfalls die Lizenz, Ersthelfer in Betrieben zu schulen. Diese Lizenz beruht auf den Vorschriften des Paragraphen § 21 des Siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII). Hier wird die Berufsgenossenschaft verpflichtet, über ermächtigte Ausbildungsstätten die betriebliche Erste Hilfe sicherzustellen. Die Vorschriften für die Berufsgenossenschaften wurden in den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG) Nr. 948 zusammengefasst und ab 2007 durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernommen. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls erteilte Lizenz für Multiplikatorenschulung besaßen 2010 nur 15 Unternehmen bundesweit.

3 Firmenname

Der Firmenname M-A-U-S dient als Abkürzung für Medizinische Ausbildung Und Seminare. Das Firmenlogo ist ein stilisiertes Kreuz mit symbolhafter Maus.

4 Angebot

M-A-U-S bietet verschiedene Erste-Hilfe-Kurse für verschiedene Zielgruppen an. Schwerpunkt sind Kurse für Fahrschüler und Kurse in Betrieben. Führerscheinbewerber benötigen je nach Führerscheinklasse einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" oder einen Kurs "Erste Hilfe". Der in der FeV genannte "Erste Hilfe" Kurs führte manchmal zu Verwirrung, da Erste Hilfe sowohl als Überbegriff für verschiedene Erste-Hilfe-Kurse verwendet wird, als auch einen ganz speziell definierten Kurs nach FeV darstellt. Bis zum 21. Oktober 2017 wurde nur bei der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E eine Ausbildung in Erster Hilfe benötigt. Ansonsten genügte der Lehrgang Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) aus der Ersten Hilfe. Betriebe sind von der Berufsgenossenschaft verpflichtet, ausreichend Ersthelfer vorzuweisen. Für Unternehmen werden Erste-Hilfe-Grundkurse und Erste-Hilfe-Training (Fortbildung) angeboten.

5 Weblinks

6 Andere Lexika

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7 Einzelnachweise

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__68.html
  2. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

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