Logengrad
Die Logengrade in der Freimaurerei beruhen auf einem dreistufigen System und haben als Vorbild zunächst die Bezeichnungen aus dem Handwerk übernommen:
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen] ![]() |
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Lehrling
Als Lehrling (auch Diener genannt) konnte nur jener aufgenommen werden, der ehelich geboren war und dem bei einer Abstimmung durch die Mitglieder der Brüderschaft aufgrund eines guten Leumunds das Vertrauen ausgesprochen wurde. Die Lehrzeit dauerte in den meisten Fällen ganze sieben Jahre. Während der Lehrzeit galten die jungen Anwärter als unfrei, gewissermaßen als unmündig in allen Angelegenheiten der Bauhütte. Zum äußeren Zeichen dieses Tatbestandes waren sie verpflichtet, das Haupt unbedeckt und das Haar kurz geschoren zu tragen. Das Tragen von Waffen war ihnen untersagt. Trachtstück des Lehrlings war der Steinmetzschurz, vom Gürtel an quadratisch nach unten hängend, oberhalb mit einem dreieckigen Brustlatz ausgestattet. [1]
2 Geselle
3 Meister
4 Variationen
Diese drei Grade werden meist der sogenannten blauen Freimaurerei oder Johannisfreimaurerei zugeschrieben.[2] Das Schwedische Lehrsystem verwendet auch für die höheren Grade IV bis VI (sogenannte Andreasloge) diese Bezeichnungen.
5 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Logengrad) vermutlich nicht.
---
6 Einzelnachweise und Anmerkungen
- Hochspringen ↑ Hans Biedermann: Das verlorene Meisterwort / Bausteine zu einer Kultur- und Geistesgeschichte des Freimaurertums, Herrmann Böhlaus Nachfolgegesellschaft, Graz / Wien, 1986, S. 15 und 16
- Hochspringen ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/Grad_(Freimaurerei)#Blaue_Johannisfreimaurerei
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.