Testament
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Ein Testament (lateinisch testamentum, von testari = „bezeugen“) ist meist eine Form der Verfügung von Todes wegen oder ein letzter Wille, zum Beispiel eine Regelung für den Erbfall. Es wird nach deutschem Recht auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.[1] Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
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Inhaltsverzeichnis
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1 Siehe auch
2 Weblinks
- Mein letzter Wille auf der Webseite der Evangelischen Landeskirche in Baden
- Wenn das Erbe an die Falschen geht, Bericht im Handelsblatt von 2012
3 Andere Lexika
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