Testament

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Ein Testament (lateinisch testamentum, von testari = „bezeugen“) ist meist eine Form der Verfügung von Todes wegen oder ein letzter Wille, zum Beispiel eine Regelung für den Erbfall. Es wird nach deutschem Recht auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.[1] Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. siehe § 1937 BGB

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