Landtag von Baden-Württemberg

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Der Landtag von Baden-Württemberg ist die Legislative des Bundeslandes Baden-Württemberg und hat seinen Sitz in Stuttgart. Der Landtag hat mindestens 120 Abgeordnete, die für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden. Davon sind 70 Direktkandidaten, die ihre Wahlkreise vertreten und nach dem Prinzip der Mehrheitswahl bestimmt werden. Die restlichen Abgeordneten - wenigstens 50 - bekommen ihre Sitze entsprechend dem prozentualen Stimmenanteil, wobei die unterlegenen Wahlkreisbewerber zum Zuge kommen. Das dafür verwendere Sainte-Laguë-Verfahren zur Berechnung gilt eher als kompliziert. Im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern hat jeder Wähler nur eine Stimme.

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