Landschaftsschutzgebiet

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Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG oder LS) ist in Österreich, Deutschland und Südtirol eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzes. Gegenüber Naturschutzgebieten zielt dieser Schutz auf die Bewahrung des Erscheinungsbildes der Landschaft, ist oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für den Tourismuszu erhalten. Landschaftsschutzgebiete können, aber müssen nicht unbedingt ein oder mehrere Naturschutzgebiet enthalten. Landschaftsschutzgebiete sind in Deutschland bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen im Bebauungsplan dargestellt und beachtet werden;[1] wesentliche Rechtsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (siehe § 26Vorlage:§/Wartung/buzer BNatSchG).

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  1. Hochspringen Battis, Krautzberger, Löhr: Baugesetzbuch. 14. Auflage. 2019, § 9 Randnummern 227–228.

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