Landschaftsschutzgebiet
Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG oder LS) ist in Österreich, Deutschland und Südtirol eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzes. Gegenüber Naturschutzgebieten zielt dieser Schutz auf die Bewahrung des Erscheinungsbildes der Landschaft, ist oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für den Tourismuszu erhalten. Landschaftsschutzgebiete können, aber müssen nicht unbedingt ein oder mehrere Naturschutzgebiet enthalten. Landschaftsschutzgebiete sind in Deutschland bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen im Bebauungsplan dargestellt und beachtet werden;[1] wesentliche Rechtsgrundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (siehe § 26 BNatSchG).
Andere Lexika
- Hochspringen ↑ Battis, Krautzberger, Löhr: Baugesetzbuch. 14. Auflage. 2019, § 9 Randnummern 227–228.
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.