LGR-1 Radar
Das LGR-1 Radar (Lightweight Ground Radargerät (LGR-1)) wurde von der Schweizer Luftwaffe 1948 in einem einzigen Exemplar beschafft und bis 1955 zur Standortbestimmung der geplanten Luftraumüberwachung genutzt. Es befindet sich nun im Flieger-Flab-Museum in Dübendorf.
1 Geschichte
Dieses Radar der ersten Generation von mobilen Radarsystemen war im Zweiten Weltkrieg bei der Invasion der Alliierten in der Normandie im Einsatz. In der Schweiz wurde das System nie im taktischen Einsatz benutzt. Es wurde für die Festlegung der Standorte des ersten Schweizer Luftraumüberwachungssystem (SFR-Luftraumüberwachungssystem) verwendet. Das Radar wurde an verschiedenen Standorten getestet, unter anderem auf dem Militärflugplatz Dübendorf, der Bütschelegg oberhalb Bern-Belp und auf dem Weissfluhgipfel beim Weissfluhjoch und dem Creux du Van. Als Wetterschutz wurde jeweils eine Holzbaracke um die Anlage gebaut.
Das in zehn Einzelteilen transportierbare Leichtgewichts-Radar LGR-1 wurde während des Zweiten Weltkrieges von den Bell Telephone Laboratories entwickelte und von Western Electric und Bendix in grosser Anzahl gebaut.
2 Technik
- Magnetronsender L-Band im Frequenzbereich von 1220 bis 1350 MHz
- Pulsleistung bis 400 kW
- Pulsbreite 2 Mikrosekunden
- Reichweite 100 Kilometer
- Stromversorgung mit 120 Volt 400 Hz aus einem Benzin-Aggregat
3 Quellen
- Flieger-Flab-Museum Dübendorf
- Albert Wüst: Die Schweizerische Fliegerabwehr. 2011, ISBN 978-3-905616-20-0
- Militärische Denkmäler im Bereich der Luftwaffe (PDF)
- Übersicht Radarsysteme der Schweizer Luftfahrt
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.