Lüdenscheid (Historisch)

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Zur Stadt Lüdenscheid gibt es zahlreiche historische Texte.

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1 Gerichtsbarkeit

1927 schrieb der Lüdenscheider Historiker Graewe:

„Über die Lage des Lüdenscheider Freistuhls herrscht noch größeres Dunkel als bei Hüllscheid,... Wir sind deshalb ganz auf Vermutungen angewiesen, die uns in die Richtung nach Vogelberg"(heute Stadtteil im Nordosten Lüdenscheids)"verweisen, wo Jahrhunderte hindurch die Gerichtsstätte der Stadt Lüdenscheid war. So berichtet Pfarrer Anton Meier in der Geschichte des Amtes Breckerfeld, daß um 1592 der Drost (Amtmann) Diederich Ovelacker to Wisseling den Herrn von Edelkirchen wegen der Jagdberechtigung des letzteren auf die Volgelberger Höhe, das alte Mal (Gerichtsplatz) des Amtes, geladen habe.
Für die Annahme, daß hier vielleicht auch der Freistuhl gestanden hat, spricht die Tatsache, daß Vogelberg Freigut war und noch heute die Leute zu erzählen wissen, daß auf dieser Höhe zwischen Vogelberg und Buschhausen Hexen verbrannt wurden, die vom Femgericht bzw. Freigericht auch abgeurteilt wurden, wenn auch bisher ein solcher Hexenprozeß noch nicht sich hat urkundlich feststellen lassen. Nicht weit davon befindet sich ein Berg, im Volksmunde "Galgenberg" genannt, wo noch deutlich ein 20 x 20 m kreisrunder Platz vor 50 Jahren, von alten Buchen umstanden, zu sehen war, auf dem sich der Galgen befunden hat. Das hier die alte Femebank stand, weiß auch noch die Sage zu berichten (Märkisches Sauerland, I. Band, Sagen, Lüdenscheid 1926). So beginnt die Sage vom "Gallenberg":
Zwischen Buschhausen und Vogelberg liegt der Gallenberg in unmittelbarer Nähe Lüdenscheids. Von der dicken Buche dort erzählt die Sage, daß man vor langer, langer Zeit an ihr Verbrecher gehenkt habe. Das war zur Zeit der heiligen Feme...“

2 Geschichte bis zum 18. Jahrhundert

Im folgenden wird die Geschichte Lüdenscheids aus einem im Jahre 1755 erschienen Buches zitiert. Der Autor, Prediger Johann Diedrich von Steinen, verbindet die Geschichte Lüdenscheids direkt mit der des Schlosses bzw. dem Geschlecht derer von Neuenhof.

Das Deckblatt gibt Auskunft über den Autor und weist, in der Widmung, auf einige Adelige hin:

„Johann Diedrich von Steinen
Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus

Westphälische Geschichte
mit vielen Kupfern
Zweiter Theil.
Lemgo 1755
Im Verlage sel. Joh. Heinrich Meyers
Wittwe.

Dem Hochwürdig, Hochwohlgebornen Freyhenn Frider. Wilh. Christian von Bottlenberg gen. Kessel, Herrn zu Hackhausen, Neuenhoff, Lohausen, Horst, Blech, Lehnherrn des Freydorfs zu Lüttringhausen, u.f. des Luther. Ministeriums in der Grafschaft Marck Assessor.

Dem Hochehrwürdig, HochEdelgeborenen und Hochgelarten Herrn Reinhard Arnold Hüsemann, Beyder Rechten Doctor, Kön. Preuß. Hoftath, der Grafschaft Märkschen Städte Syndikcus, Bürgermeister in Unna und berühmten Advocaten, des Luther. Ministeriums in der Grafschaft Marck Assessor.

Dem HochEhrwürdig, HochEdelgebornen und Hochgelarten Herrn Johan Fridr. Ludewig Basse, Sr. Kön. Maj. in Preussen Hofrath, Richter zu Langentreer und berühmten Advocaten, des Luther. Ministeriums in der Grafschaft Marck Assessor.

Dem HochEhrwürdig und Hochgelarten Herrn, Theodor Johan Emminghauß, Vormahligen General Inspector unsers Ministeriums und Ober-Pastor zu Schwerte.

Dem HochEhrwürdig und Hochgelarten Herrn, Ernst Henrich Bordelius, Meinem Vorgesessenen am Inspectorat, der Amt Bockumschen Prediger-Classe Subdelegatus und Pastor zu Beckum.

Dem HochEhrwürdig und Hochgelarten Herrn, Johan Mauritz Ising, Des Amt Neustädtschen Ministeriums Senior und Pastor zu Gummersbach.
Auch allen Herrn Subdelegaten und Predigern unsers Grafschaft Märckischen Ministeriums.“


[1]

2.1 Beschreibung von Lüdenscheid

Ab S.72 heißt es dort über Lüdenscheid:

„Das IX. Stück
Historie Des Hochgerichts
Lüdenscheid;
und dem,
was zum Landgericht Lüdenscheid
gehöret.

Erstes Buch
Von der Stadt Lüdenscheid
und dem Kirchspiel daselbst.
Das I. Kapitel.
Von dem weltlichen Zustand der Stadt Lüdenscheid.

§1.
Lager und Grenzen.
Lüdenscheid ist zwar keine grosse, aber sehr wohlgebauete Stadt im Süderlande Amts Altena. Sie hat nach Norden Altena 2, nach Osten Plettenberq 4, nach Westen Breckerfelde 3 Stunden.
     Die Gegend umher ist zwar theils bergicht, aber sehr angenehm, und ausser vielen Waldungen, finden sich hieselbst viele Wiesen und gut Kornland.

§2
Vormahlige und jetzige Beschaffenheit des Ort.
     Vormahls ist der Ort ein ansehnlich Dorf gewesen, und haben davon die Aemter Altena, Breckerfelde und Rade auf der Volme, den Namen der Veste Lüdenscheid getragen. Im 13 Jahrhundert aber ist er zur Stadt gemachet worden.
     Daß er unter die ersten Stücke zu rechnen sey, welche die Grafen von Altena in Westphalen gehabt haben, ist nicht nur aus dem Briefe welcher im Anhang Num. 1. zu lesen, sondern auch daraus zu schliessen, weil die Grafen von Altena an diesem Orte vorzeiten ihr Hofgericht gehabt haben, an welches die Appellation, von vielen Untergerichten des Landes so lange gegangen[2], bis solches im Jahr 1719 durch ein allergnädigst königlich Edict, wie sich dasselbe im Anhange Num. 2 findet, geändert worden ist.

     Wenn es wahr wäre, was Gelenius schreibt[3], so hatte der Graf Everhard von der Marck, diesen Ort im Jahr 1279 an den Erzbischof zu Cöllln geschenkt; allein wie sein Vorgeben nimmer, also kan im Gegentheil dieses bewiesen werden, daß Lüdenscheid immer bis auf diese Zeit, bey den Besitzen der Grafschaft Altena und Marck geblieben ist.

§3
Vom Namen des Orts.
     Diese Stadt, welche Lüdelseede, Lüdelscheide, Lüdenschede, Lüdenscheid, Lünschedium, Lünsched, nicht aber wie sie Hamelmann an einem Orte, Lüneschede, noch Leuensched, wie sie Hübner in seinem geographischen Lexico, nennen, verschiedentlich geheissen wird, woher sie eigentlich den Namen trage, wird schwerlich ausgemacht werden können.
     Teschenmacher[4] glaubt, der Ort sey also genennet worden, weil die Leute so hier gewohnet haben, ihre Güter durch gewisse Grenzen unterschieden hatten.
     Andere meinen, der Name komme von der Scheidung der Leute her; denn weil viele Oerter aus der Grafschaft Marck an hiesiges Hochgericht haben appelliren, und daselbst den Rechtsspruch abwarten müssen, eben dadurch aber die streitende Parteyen aus einander gesetzet oder von einander geschieden worden, so denken sie gegründete Ursache zu haben, wenn sie glauben, der Name sey daher entstanden und heisse so viel, als die Scheidung der Leute[5]
     Johann v. der Bersworth[6] leitet den Namen von der Ritter-Familie von Lünschede her, und diesem stimmet der Ditmar[7] bey.
     In einer alten Nachricht des Klosters Grafschaft, welches Kloster vorzeiten die Collation über die Pastorat zu Lüdenscheid gehabt hat, wird der Ort Ludolphsheim genennet, und hieraus muthmassen einige, sey von Zeit zu Zeiten Luissensheim, Luisheim, Luinsheim, endlich Luischeid, Luinscheid, Luinsche, und zuletzt Lüdenscheid erwachsen, eben wie aus Pungelsheim, Pungelsche und Pungelscheid.
     Ich unterwinde mich nicht, hierbey ein Urtheil zusprechen, ein jeder wehle die beste Meinung.

§4
Freyheiten und Stadtgesetze.
     Als der Ort zu einer Stadt gemacht worden ist, hat er auch ausser Streit seine Stadt-Freyheiten und Gesetze bekommen; es sind aber durch Krieg, und besonders den letzten Brand, die meisten und ältesten Nachrichten verloren gangen, daher man dann auch so wenig das Jahr bestimmen Kan, in welchem die Stadt ist angeleget worden, und was sie vor Freyheiten bekommen hat.
     Folgendes aber habe ich noch angetroffen.
     a. Im Jahr 1364 gab Graf Engelbert von der Marck den Bürgern verschiedene Rechte, wie solches der Brief im Anhange Num. 3 nachweiset.
     b. Im Jahr 1406. hat Graf Adolph von Cleve und Marck den Bürgern zu Lüdenscheid gegeben, wie es mit den Erbschaften solte gehalten werden, nemlich, wenn ein Mann oder Weib stürbe, mit Hinterlassung ehelicher, in solcher Ehe gezeugten Kinder, und der überlebene Theil sich wieder verheyratyen würde, solle selbiger seinen Kindern die Halbscheid der Güter auskehren. Kämen hernach in der zweyten Ehe keine Kinder, und es verstürbe ein Ehegatte vor dem anderen, so solle der nachbleibende Theil alles erben, doch in diesem Fall, Heergewedde oder Gevade, an die nechsten Anverwandten ausfolgen lassen.

     Hiervon ist noch ein Orginalbrief, aber sehr vermodert, vorhanden.

     c. Im Jahr 1415 des nechsten Freytags nach St. Margreten-Tage, hat Graf Gerhard von der Marck, den Bürgern zu Lüdenscheid ihre Freyheiten bestätiget. Davon sich der Brief im Anhange Num. 4. findet.
     d. Im Jahr 1423 hat der Herzog Adolph vom Berge, ihnen, zufolge des Briefes im Anhange Num. 6. ihre Freyheiten bestätiget.

     Wie dieses gekommen sey, davon habe ich nicht die geringste nqachricht weiter, als in dem Brief gestanden.
     Es kann aber seyn, daß der Herzog vom Berge, welcher dero Zeit den Herzog von Cleve bekriegte, entweder mit Gewalt diesen Ort weggenommen, oder daß Graf Gerhard denselben in der betrübten Bruder-Vehde, an den Herzog vom Berge versetzet, und dieser bey solcher Gelegenheit den Bürgern ihre Freyheiten bestätiget hat.
     Daß er aber denselben nicht lange müsse behalten haben, ist daraus zu sehen, weil

     e. Im Jahr 1425 Graf Gerhard von der Marck schon wieder Herr über die Stadt gewesen ist, indem er laut Anzeige des Briefes im Anhange Num. 5. den Bürgern zu Lüdenscheid seinen Hof zu Volckesfelde also übergeben hat, daß sie denselben zu ihrem Nutzen gebrauchen, und ihm davon jährlich auf Martini veyrdehalve Marck Paymentz alzo tho Lüdenschede genge und geve synt, zahlen sollten, worauf denn auch dieser Hof zu der Stadt Feldmarck gezogen worden ist.

     * Die Steinberger Höfe (deren zwey gewesen,) und die zu solchen Höfen vorzeiten gehörig gewesene Ländereyen und Wiesen, werden zwar auch von den Stadt Einwohnern gebrauchet, sie gehören aber nicht eigentlich zur Feldmarck, sondern zum Kirchspiel, und müssen die Besitzer der zu solchen Höfen gehörig gewesenen Stücke, noch jetzo an die Rezeptur des Kirchspiels Lüdenscheid, die Schätzung bezahlen.

     f. Die Stadt hat auch von Alters her die Freyheit gehabt an anderen Orten im Lande Bürger zu haben. Wie weit solche aber eingeschränket worden sey, lehret ein Brief vom Jahr 1469, in welchem Herzog Johan von Cleve also schreibet:
     Wy laiten onse Stat Lüydenscheit by oiren Burenbürgern, ind dair aver to richten, ümb neyn und ja, als sy tot her toe gedaen herbracht ind gebruyct moigen hebn, uytgesagt ind beheltlick, dat sy geyne Burenbürger hebn noch an anemen sullen, wyder noch vorder, dan in onser Vest van Lüdenscheit, ind oick uytgesegct ind beheltlich dat sy in unsen Kerspel van Brekelvelde geyne Burenbürger hebn noch annemen stullen. Int beheltlick voirt onß, onß Hoigengerichtz dienst ind Gulde, ind voirt anders onser Rechten ind Heirlichkelt.
     g. Im Jahr 1434 hat ihnen Herzog Johatt von Cleve die Jagt-Freyheit gegeben. Als nachhero wegen der Jagt mit den Besitzern des Hauses Neuhoff immer Streit war, hat man sich endlich im vorigen Jahrhundert darüber verglichen.
     h. Im Jahr 1522. op Donnerdag na St. Remigius bestätiget Herzog Johan von Cleve, den Bürgern alle ihre Freyheiten, und eben dergleichen ist durch die nachfolgende Landesherren, bis hierhin geschehen.
     i. In dem Stadtbuch zu Lüdenscheid findet sich von allen Freyheitsbriefen folgender Auszug, wie mir solchen der Bürgermeister Johan Peter Rerckfich im Jahr 1745 gütig zugestellet.“


[8]

2.2 Das Stadtrecht

Von Steinen gibt im folgenden einen Auszug aus dem Stadtbuch (Stand: 1745) wieder:

„1.
     Erstlick ist recht und alte Gewonheit der Stadt Lüdenscheid, daß die Sechß Verandte Gemeinheit einen Bürgermeister keisen sollen auf Nie jahr tage, und ehme befehlen, auf seinen seinen Aydt der Stadt Segel, Schlottel, Wiechte, Masse, Frowe, und alle Gerechtigkeit treulich zu verwahren.
     Laut bestätigten Freyheitsbriefes vom Jahr 1642. d. 4. Febr.

2.
     Item, wey gekohren wird Bürgermeister, soll das Jahr blieven sonder wrigeringe oder Opsage, yth sy eme leiff oder leidt .

3.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, wer irst in den Rhat gekohren wird, den to besitten, soll sifflichen Aydt, mit opgestreckten Fingeren to Gott schweren, die Stadt und Börger by allen alden Rechten und Gewohnheiten to lathen nit to krencken,besonder to betteren, und den heimlichen Rath to halden, und wey dar en tegen dede, dey soll uth dem Rathe und syner Ehre gesat syn, und steit in straffung und gnade der Stadt.

4.
     Item, ist recht und alde Gewohnheit der Stadt Lüdenscheid, dat die Borgermeistere richten sollen over ere Borgere in allen Sachen, und wey dem gerichte ungehorsam were, und uth bleve, brecket alle tyt dem Bürgermeister veir schillinge, uthgescheden dat erste Gerciht mag ein jeglicher sunder gefahr versitten, so serre als eirt vor sein Hövet nicht gebottet ist.

5.
     Item, Alte Gewohnheit der Stadt Lüdenscheid ist es, da zwischen eren Borgeren Streit entstanden, daß solche sache vor keine andere Obrigkeit gehöre, als vor Bürgermeister und Rath, auch davon nicht tho avoceren, biß die Sache durch rechtliche entscheid abgethan.

6.
     Item, Wey einen Tuygen verlüset am Gerichte, brecket dem Rhade eine Marck.

7.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, wey den andern anspracket am Gerichte, ümb verdint Lohn, oder verzyset guth, dem sall geschehen Gulde oder Recht, bey der Sonnen.

8.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, wey den andern am Gericht umb schuldig Geld mahnt, mag de schuldige sine Versümunge nemen, bit tho dem derden Gerichte, dann soll hey doen Gulde oder Recht.
     Zu verstehen, wer nicht bezahl, hat du Pfändung und Execution zu gewärtigen.

9.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, williglicke, (das ist welcher Mensch) Pande verlüset, fall eine Monat tags hebben, und soll de Bürgermeister dan Pande vergeven, das ist, wer selbst schuldig sich erkläret oder condemnirt worden.

10.
     Item, ist Recht und alte Gewohnheit der Stadt Lüdenscheid, dat dey Borgermeistere und Rath setten sollen, Wein, Beer, Brodt und Fleisch, und wey eren Gesette und Gebode entegen dede, soll dey Borgermeister panden drey-mahl, to etzlicher tyt vor veir alte Schillinge; Bleve he dan noch ungehorsam, soller Borgermester und Rath emme sine Doren und Fenster thoschluten, und dat Borgerrecht nicht tho gebrucken, it en sy mit ihrer gnaden, und steit in straffinge der Stadt.

11.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, wey mit ungefroweter Masse tapte oder umginge, stet in straffe der Stadt, auch sind die Geste by macht, erfindliche ungefrowete Kannen plat to slaen.

12.
     Item, hat die Stadt Lüdenscheid die Frowe im Kirspel Lüdenscheid, Hülschede, Herschede, Ohle und Werdohle.

13.
     Item, so jemand van Buten in unser Veltmarck wat kopen, sollen unsere Bürger, und niemand anders kopen.

14.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, so de Gämerschen van Buten herin uth frocht des Feuers, und dat sie malckem dat sine nahmen, aufnehme oder herbegeden, dieselbe oder der soll altit der Stadt brecken mit zwey Mark, und die Gämerschen uth der Stadt gewiesen werden.[9]

15.
     Item, ist die alte Gewohnheit der Stadt Lüdenscheid, wer an einem Sonn- oder Feyertage den Frieden bricht, bricht der Stadt (ohne des Landesherren Brüchte) einen Goldgulden.

16.
     Item, wenn de Borgemeister die Borgerglocke laet lüden, soll ein jedweder dartho kommen und gehorsam sin, wer da Inheimsch were und uth blieve, soll der Stadt brecken einen Gulden.

17.
     Weiters, ist recht der Stadt Lüdenscheid, dat de Mann dat Wyff erve und dat Wyff den Mann.

18.
     Item, ist recht der Stadt Lüdenscheid, dat dat Geraide und Heergeweide innerhalb 6 Wochen uthgeliefert werde, und geschicht die Lieferung in drey mahlen. De uthliefferen, sind alles mit Lyftichen Ayde unter des Sterbhauses Balckenhole stehent, dat nit mehr vorhanden, zu bewehren gehalten, wenn nemlich daran getwifelt würde, als wen mehr vorladen seyn solle.

19.
     Ferner, ist recht der Stadt Lüdenscheid, da in Verwandter, in verkop dieses oder jenes, näheren Kop gehen wolte, daß solches von dem tage der Wissenschaft, innerhalb jähr und tag vorgenommen, jedoch daß die Gelder neben der Inresse, dem erstm Käuffer mit aufgegangenen Kosten, wiederum erleget werden müsten.

20.
     Item, ist alte Gewohnheit der Stadt Lüdenscheid, wenn ein unehlicher, so hieselbst Bürger, ohne Erben stirbt, so ervet dessen Güter und alles was er hatt, die Stadt.

21.
     Weiters, ist recht der Stadt Lüdenscheid, daß Bürgermeister und Rath bey Macht, die Stadt Accise, nach ihrem Gutfinden to Dinste der Stadt to verhöhen.[10]
1.
Vom Heergeweide.
     Dyt gehöret dem Heergeweth.
     Item, dat beste Pferd gesadelt. Ein Fuhderwage. All des doden Mannes Schapene Gewandt, dat tho synem Lyve hort, und mit synem LLieve schlieden solde, und all datjene, dar hey mede plagte arbeiden und tho gebruecken. Ein Kettel, darin man mit einer Sporen kan intreten. Ein Pott, dar man ein Hoen konne inne brüggen oder braden. Ein Bedde, ist dar gein Bedde, mag man mit einem Poelle betaelen, de seven Foet lang ist. Twee Lacken. Eene Twele. Ein Dislacken.

2. Vom Gerade.
     Dyt gehöret in dat Gerade.
     Item, Ein Sack und eine Nadel, daer man sein Dingß in packe. Alle dat tho eren Lieve gehoret und mit eren Lieve schlieten solde, und dat ehr togefüget wehre. Alle geschneden lacken tho Frauen flederen. Alle bedde, uthgescheden ein Bedde fall man dem Manne tomacken, und twee lacken darauf decken, und twee an den schacht hangen, de man wedder ufflegge, wannehr dat man de erste weschet; und ein Hovetpoel under syn Hovet, und eine uff syne Boete, ein Twel uff syn Taffel, und eine an synen schacht, dar ehr syne Hande an droget, und wat dar en boven ist, gehöret tho Gerade, als: Garn, Spiet, Linelacken, Dischlacken, Linekleder. Twelen. Beddelacken. Bebrecken Lien. Bingerlinge. Alle Bocke tho Goddesdienste hoerdt, und Fraue plegen tho lesen. Sedelen lacken. Kapote umbhange. Rüggelacken. Spegel. Bürsten. Scheren. Und eine Kettel dar man mede Bücke oder Brogede. Und alle Kasten, die der Frauen tho gefüget seyn. Und alle holle Vätte mit einem Boden.[11]


[12]

2.3 Jahrmärkte, der Rat der Stadt, Stadtbrände und der wundertätige Rahmedebach

Über die Jahrmärkte und auch über das Stadtleben informiert von Steinen weiter:

„1. Die Stadt Lüdenscheid hat auch folgende Jahrmärkte, die einfallen,
     Das erste, auf Matthias, ist ein Viehmarkt.
     Das zweyte, auf Montag nach Misericordias Domini.
     Das dritte, auf Donnerstag nach Pfingsten.
     Das vierte, auf Creutzerhöhung.
     Das fünfte, auf den 6 November.

§. 5.
Nahrung und Gewerbe.
     Es hat zwar diese Stadt, vor andern im Süderlande vorhandenen Städten, eine schöne Feldmarck von Kornland und Wiesen, auch einige Waldung, daher sich sich die Einwohner vom Ackerbau und Viehzucht mit ernehren; die meiste Nahrung aber kömt von der Handlung, besonders mit Eisen, Drath und dergleichen.
     Daß auch schon die Stadt in alten Zeiten wegen der Handelschaft berühmt müsse gewesen seyn, schließe ich daraus, weil siee mit zur Hanse gehöret, ob sie gleich keinen Sitz und Stimme auf den Hansetagen gehabt hat.

§. 6.
Regierungsform.
     Nach abgeschafter freyer Rathswahl, wird die Stadt durch einen beständig Rath regieret, und sitzen gegenwärtig am Ruder,
1. Johan Peter Reckfich, Bürgermeister, der Arzeney Doctor.
2. Johan Peter Pöppinghaus, Secrtetarius und Camerarius.
3. Herman Abraham Uhlenberg.
4. Johan Peter Gerhardi.
5. Johan Herman Sandshorst. Rathsmänner.
6. Johan Peter Kuhne.
7. Leopold Severshagen.
8. Peter Wilhelm Cramer. Gemeindevorsteher.

§. 7.
     Offentlich weltliche Gebäude.
Zu den öffentlich weltlichen Gebäuden gehören
I. Das Rathhauß, am Kirchhofe gelegen, ist klein.
II. Thore; Obgleich die Stadt nicht allenthalben eine Ringmauer, so hat soe doch 2 Thore, nemlich
1. Das Osterthore, und
2. Das Westerthor, wodurch die Landstrasse, welche mitten durch die Stadt gehet, gesperret werden kan.

§. 8.
Widrige Schicksale.
     Von widrigen Schicklsalen ist diese Stadt nicht frey gewesen, und hat sie besonders vom Feuer zu verschiedenen Zeiten viel erdulden müssen.
     In den Jahren 1530, 78 und 89., auch 1656, sind viele Häuser vom feuer verzehret worden.
     Im jahr 1681 d. 9. (anderswo finde ich d. 12. oder 13.) Junius, entstunde ein heftig Feuer, wodurch 137 Häuser in die Asche gelegen und 13 Menschen getödtet wurden.
     Im Jahr 1723, d. 20. August, ist fast die ganze Stadt vom Feuer verzehret worden, wobey zugleich 7 Personen ihr Leben eingebüsset haben. Sie ist aber mehrenteils von Steinen wieder aufgebauet und in den gegenwärtig schönen Stand gesetzet.

§. 9.
Uebrige Merkwürdigkeiten.
     Sonsten ist bey dieser Stadt noch folgendes zu bemerken.
     1. Nicht weit von Lüdenscheid op der Wische, entspringen ein Bach, die Ramede oder Mühlen-Rahmede geheissen, welcher, nachdem er verschiedene Hämmer und Drathrollen getrieben hat, bey Altena in die Lenne fält.
     Von diesem Bach wird erzehlet, daß er vor der Reformation den unfruchtbaren Weibern zur Fruchtbarkeit forderlich gewesen sey, wenn sie vorhin zu Lüdenscheid ihre Opfer in die Kirche gebracht, die Benediction von der Geistlichkeit empfangen, sich in dem Bach gebadet und daraus getrunken hätten.
     2. Vorzeiten sind zu Lüdenscheid die Brüderschaften des H. Leichnams, des H. Antons u.f. berühmt gewesen.
     3. Im Jahr 1742 versturbe hieselbst die Witwe Grinold im 101 Jahr ihres Alters.
     4. Bey Lüdenscheid entspringt ein Bach, der Peddensiepen geheissen, welcher, nachdem er 5 Dratrollen getrieben hat, in die Fesse fliesset.
5. An der Lüdenscheder Marck, hat die Lusenbeck ihren Ursprung, welche Osemund-Hämmer und Dratrollen treibet, und sich mit der Volme vereiniget.“


[13]

2.4 Die Lüdenscheider Kirchen und Kapellen

Interessantes wird im II. Kapitel über die Lüdenscheider Kirchen des jahres 1755 berichtet. Manche alte Lüdenscheider wissen noch, dass auf dem Sternplatz - damals vor den Toren der Stadt - eine Kapelle gestanden hat.

„Das II. Kapitel.
Von dem kirchlichen Zustand zu Lüdenscheid.
I. Absatz.
Vom Religionswesen insgemein.[14]
Es finden sich zwart zu Lüdenscheid Einwohner von den drey im Röm. Reich gedulteten Religionen, die Evangelischen aber haben allein die öffentliche Religionsübung, und unter diese machen die Ev. Lutherischen den grossen Hauffen aus.
     Das Reformationswesen betreffend, so meinet zwar Teschenmacher[15], es habe Clemens Lindeman im Jahr 1563 den Anfang zur Reformation gemachet; allein nach Anzeige des Kirchenbuchs zu Lüdenscheid hat der erste Reformator Lüdemar geheissen (da es leicht hat geschehen können, aus Lüdemar, Lindemann zu machen), welcher durch die Einführung der Gesänge Lutheri und sonst, einen guten Grund dazu geleget hat.
     Wie dieser 1578 in die Ewigkeit ging, und seinen bisherigen Vicarium Johan Rosenkranz oder Rosarius, zum Nachfolger in der Pastorat bekam, brachte dieser mit Hülfe seines Vicarii, Johan Schulten, der aus einem Eiferer für die Röm. Cathol. Religion an rechter Bestürmer derselben worden ist, das Reformationswerk recht zu stände.
     Durch die Wegberuffung des J. Schulten zur Pastorat nach Hülschede, im Jahr 1582 geschehen (wiewohl er erst das folgende Jahr die Bedienung würklich antrat), schiene zwar die dieses Werk einen ziemlichen Stoß zu leiden, weil er aber an Peter Pipenstock einen eifrigen Nachfolger bekam, ging alles den Ev. Lutherischen nach Wunsch.
     Wie lange P. Pipenstock hier die Gemeine bedienet habe, weiß ich nicht, Peter Oestrich und Theodorius Culinarius (sonst Diederich in der Küchen geheissen), beyde aus Lüdenscheid bürtig, haben aber nach ihm zu gleicher Zeit hieselbst als Vicarien gestanden, und haben beyde die Ev. Luth. Reliqion merklich befördert.
     Im Jahr 1612 haben der Pastor Johan Rosenkranz und der Vicarius T. Culinarius der ersten algemeinen Evang. Luth. Prediger-Versammlung aus der Grafschaft Marck, in Unna gehalten, beygewohnet, und das Glaubensbekentnis unterschrieben.
     Im Jahr 1618 legte J Rosenkranz die sterbliche Hütte ab, und hatte zum Nachfolger in der Pastorat, Wilhelm Halbach, der neben dem P. Oestrich, Johan Walter und Theodorus Pupkamp zu seinm Vicarien gehabt hat.
     Im Jahr 1625 ist P. Oestrich, Pastor zu Werdohl geworden, und hat Zacharias Möller zum Nachfolger bekommen.
     Wie dieser als Prediger nach Soest beruffen wurde, ist der bisherige Vicarius zu Valberl, Melchior Becker, seinNnachfolger worden.
     Im Jahr 1634 d. 13. Oct. ist Herman Mering, bürtig von Westhoven zu Dortmund durch den Superintendenten C. Scheibeler, als Vicarius in Lüdenscheid ordinirt worden.
     Als dieser nicht lange hernach Prediger in Dortmund wurde, und bald darauf im Jahr 1636 M. Becker versturbe, berief zwar die Gemeine den bisherigen Rector zu Lennep Johan Lemmer, wieder an dieses Stelle, uno ließ ihn in selbigem Jahr den 2. Sept zu Soest von M. Henrich Hennechius ordiniren, wio aber auch dieser im Jahr 1638 als Pastor nach Meinerzhagen ging, fiel die Wahl auf Bernhard Hülshoff, welcher doch erst im Jahr 1641 d. 6. Dec. zu Dortmund von C. Scheibler ordinirt worden ist.
     Im Jahr 1645 ließ sich W.Halbach, seinen Sohn Melchior Haldacb beysetzen und den 14. Julius von mehrgemeldetem C. Scheibler zu Dortmund ordiniren, welcher denn auch, auf das d. 18. Octob. selbigen Jahrs erfolgte Absterben des Vaters, sein Nachfolger in der Pastorat geworden ist.
     Wie B. Hülshoff die Pastorat zu Deilinghoven annahm, berief die Gemeine an seine Stelle, Georg Adrian Millius (Wolferbyranus schreibt er sich), und ließ ihn den leztzen April 1651, war Sonntag Jubilate, durch den Inspector Davidis, in der Kirchen zu Unna ordiniren.
     Dieser ging zwey Jahr hernach nemlich 1653 als Postor nach Ohle, worauf 1654. d. 29 März Casper Gerhardi als erster Vicarius und Stadtprediger, von erwehntem Inspector Davidis zu Unna in der Kirchen eingesegnet wurde.
     Und eben dieser ordinirte d. 4 März 1657, war der Sonntag Oculi, Johan Schmale zum Vicario in Lüdenscheid.
     Wie dieser als Pastor nach Herschede ging, bekam zwar d. 9. Mär 1660 Georg Mees den Beruf auf die erledigte Stelle, die Ordination aber verrichtete erst der Inspector Davidis im Jahr 1675 am Tage des Apostels Thomas; denn also schreibet dieser G. Maes selber in unserem Bekäntnis-Buch:
          1675 d. S. Thomae ego ordinatus, & in Vicarium Lüdenscheidiensium anno 1660 d. 9 Martii vocatus.
G. Maes.
     Als C. Gerhardt wegen Schwachheit seinen Dienst nicht mehr verwalten konte, wurde ihm Diederich Henrich Riese beygesetzt und 1675 d. 4 Aug. war der 8 Sonntag nach Trinitatis, durch meghrgemekldeten Inspector Davidis ordiniret, und um eben die Zeit N. ... Bellmann als Vicarius erwehlet.
     Im Jahr 1687 hat M. Halbach das Zeitliche gesegnet. Wie nun D. H. Riese die Pastorat bekam, also wurde Nicolaus Berghauß als Stadtprediger beruffen, und 1688 d. 27 May, in der Kirchen zu Lüdenscheid, vom Inspector Davidis zu solcher Bedienung eingesegnet.
     Dieser nahm 1698 den Beruf als Prediger zu Breckerfelde an; hier aber trat in seine Stelle Johan Melchior Hoemann[16], welcher vorhin zwey Jahr bey der verwittibten Herzogin zu Schleswig-Holstein, Gräfin zu Delmenhorst, in der Hofcapellen zu Augustenou, geprediget hatte, und am 14. Sept vom Inspector Mentz als Stadtprediger ordinirt wurde.
     Das folgende Jahr 1699 zog Bellmann von hier; worauf in Jahr 1700 d. 16 März Casper Georg Maes bisheriger Prediger und Schuldiener der Ev. Luth. Eingesessenen der Herrschaft Gimborn, in der Kapelle zum Hülsenbusch, als Vicarius und Meister über die teutsche Schule hierhin beruffen, und ihm die Vicarie St. Andreas und Catrinen zugeleget wurde.
     Im Jahr 1717. ... folgte D. H. Riese seinen Vätern in die Ewigkeit nach. Als nun das Kirchspiel seinen Sohn, Johan Leopold Riese, zum Nachfolger in der Pastorat haben, verschiedene Glieder in der Gemeine aber solches nicht leiden wollen, entstünde darüber ein schwerer Proceß. Endlich wnrde die auf J. L. Riese ausgefallene Wahl des Kirchspiels bestätiget, und selbiger im Jahr 1719 d. 19 März, war der Sonntag Lätare, zu Hagen in der Kirchen, durch den Inspector Emminghauß ordiniret.
     Im Jahr 1743 d. ... muste J. M. Hoemann die Schuld der Natur bezahlen. Als nun darauf der bisherige Rector Johan Sigismund, den Beruf als Stadtpredige bekam, und dazu im Jahr 1744 d. 5 März auf Genehmhaltung des Inspector Erichs durch den Pastor Glas97er zu Halver in der Kirchen zu Lüdenscheid ordinirt wurde, ist zwar der Candidatus N. Wybus als Vicarius erwehlet worden; er stürbe aber plötzlich vor der Ordination.
     Da nun hierauf die Wahl auf Johan Casper Büren, von Breckerfelde burtig, fiel, ist derselbe nach dem unter den beyden Stadtpredigern zu Stande gebrachten Paritäts-Reglement, im Jahr 1749 d. 16 Nov. war der 24 Sonntag nach Trinitatis, in der Kirchen zu Frömern von mir als zeitigem Inspektor ordinirt worden.

2. Absatz
Von den kirchlichen Gebäuden.
Von kirchlichen Gebäuden, finden sich

I. Die Pfarrkirche, welche eigentlich dem Kirchspiel zugehöret, und von demselben in bauhaftem Wesen erhalten werden muß, ist nach dem letzten Brande wieder in den gegenwartig schönen Stand gesetzet, und mit einer wohlgerathenen Thurm-Spitze gezieret worden.
     Vorzeiten ist Medardus Patron davon gewesen, und haben die Pastores in Lüdenscheid, welche auch Dechen gewesen sind[17] die Collation über die Kirchen zu Halvern und Hülschede gehabt, das Kloster Grafchaft aber die Colla tion über die Pastorat zu Lüdenscheid.

     In diesen Kirchen sind auch viel Vicarien gewesen, davon mir folgende bekant worden sind:
     a. Des H. Antonius wozu die von Neuhoff viel gegeben haben, geniesset der Rector.
     b. Des H. Johannes des Täuffers oder Corpus Christi.
     c. Der HH. Andreas und Catrinen.
     Mit dem Beruf der Prediger hat es itzo diese Beschaffenheit, daß der Kirchspielsprediger oder eigentlich so genanter Pastor, von den Kirchspiels-Eingesessenen die beyden Stadtprediger aber von der Bürgerey erwehlet werden.

     II. Die Creutz-Capelle, oder jetzige Ev. Reformirte Kirche, gleich vor der Stadt gelegen, hat schon im 15ten Jahrhundert gestanden. Ich finde einen Brief vom Jahr 1471, in welchem Henrich Episcopus Venecomponensis, des Erzbischoffen zu Cölln Vicarius generalis in der Cöllnischen Dioceß, anzeiget, daß diese Kapelle zu Ehren des H. Kreutzes, und das Altar zu Ehren der Heiligen, Quirin des Märtyrers, Bernd des Eremiten und bekenners, nicht weniger des H. Creutzes und der Jungfer Catarinen eingeweihet hätte[18], zugleich den bußfertigen Sündern, welche diese Kapelle zu gewissen Zeiten besuchen und dazu etwas schenken würden, 40 Tage Ablaß ertheilet.
     Es scheint aber, daß bey dieser ersten Einweihung noch nicht alles zu Stande gekommen sey. Denn ich finde einen anderen Brief vom Jahr 1491 d. 19 Aug., in demselben schreibet Johannes Bischof von Syrennen[19], des Erzbischoffen Hermans zu Cölln General Vicarius in der Cöllnischen Dioceß, daß er diese Kapelle nebst Kirchhof kürzlich eingeweihet habe, zu Ehren des Allmächtigen GOttes, der Mittleiden der berühmten Jungfrau Marien, und des H. Creutzes, imgleich der Heiligen Quirins, Bernd, Lucien und Elisabet. Da er allen Busfertigen, welche am Tage des Creutzes Erhöhung, als dem Tage der Einweihung, oder zu anderen Zeiten, diese Kapelle besuchen, oder etwas schenken würden, 80 Tage Ablaß verspricht.
     Vor der Reformation war in dieser Kapellen ein Crucifix, welches der Bischof Theodericus von Syrennen im Jahr 1506 geweihet, und denen, so für demselben 5 Pater noster, und 5 Ave Mana beten würden, 8o Tage Ablaß versprochen hat.
     Von diesem Crucifix hat man dero Zeit viele Wunder angegeben, die aber nach der Reformation aufgehöret haben.
     Es hat auch diese Kapelle ihre besondere Renten vorzeiten gehabt, die aber itzo zur höchst nöthigen Unterhaltung der Ev. Luther. Prediger in der Stadt verwendet werden. Und ob zwar diese noch zuweilen in derselben in der Wochen, Dienste verrichten, so ist sie doch itzo eigentlich den Ev. Reformirten zu Ausübung ihres Gottesdienstes gewidmet.
     Denn als diesen im Anfang dieses Jahrhunderts, die freye Ausübung ihres öffentlichen Gottesdienstes hieselbst zugestanden wurde, der gemeinschaftliche Gebrauch der Stadtkirchen mit den Ev. Lutherischen aber, vielen Schwürigkeiten unterworfen war, ja man Ev. Reformirter Seits selbst erkante, daß solcher wegen Weitläufigkeit der Ev Luth. Gemeine nicht wohl möglich, waren sie zufrieden, als ihnen von den Ev. Lutherischen diese Kapelle eingeräumet, und zu deren Ausbesserung 300 Reichsthaler ausgezahlet wurden.
     Nach erlangter Freyheit liessen die Reformirten die Dienste vorerst durch Candidaten versehen, wie dann nach und nach,
1. Freyrag Diederich Homberg von Plettenberg,
2. = = = = Brüninghauß,
3. = = = = de Vois,
4. Jacob Ahlius, die gemeine mir Predigen bedienet haben.
     Nachhero haben bey dieser Gemeine als ordentliche Lehrer gestanden:
     1. Jacob Ahlius, dessen eben gedacht worden ist, und welcher von Wilhelm Neuhaus[20] gerühmet wird. Er war bürtig von Wetter.
     2. Johan Christian Busch, bürtig von Hückeswagen, wurde im jahr 1727 beruffen.
     Als dieser im jahr 1742 d. 21 Jenner, die Ev. Reformirte Kirche zu Halver einweihete, stellte er bey solcher Gelegenehit vor, aus Offenb. Joh. 21,3. Christum in seinem Heiligtum auf Erden. Welche Predigt in eben dem Jahr zu Soest durch Johan georg Hermanni auf 68 Seiten in 8 gedruckt, und dersleben noch eine andere Predigt, von der Ersten Auferstehung, aus Offenb. Joh. 20,6. auf 71 Seiten beygefüget worden ist.
     III. Die Kapelle zu Egelscheid, lieget in der Weberger Bauerschaft auf dem Hof Egescheid, und wird in derselben jährlich um die Zeit des Festes Peter und Pauls auf einem Sonntag gepredigt.
     Bey dieser Kapelle ist zu merken, daß der Besitzer des Hofes Egescheid, dieselbe im Stande erhalten, und die Kirchen-Bedienten, zu der Zeit, wenn hieselbst gepredigt wird, bewirten muß, davor er jährlich gewisse Renten zu heben hat.

IV Die Evang. Luth. Schulen.
     In der Stadt sind zwey Lutherische Schulen.
1. Die Lateinische, welche das Rectorat genennet wird, ist vom Kirchspiel,
2. Die Teutsche, von der Stadt abhängig.
     Von den Schulmeistern und Rectoribus habe ich folgende gefunden:
     a. Johan Brenscheid 1601.
     b. Peter Börner, dieser hat 1612 das Ev. Luth. Glaubens-Bekäntniß zu Unna unterschrieben, und nennet sich Ludimagisterr apud Lüdenschedenses.
     c. Johan Evinckhaus, wurde an die Schule nach meinerzhagen beruffen.
     d. Johan Veldanus, unterschrieb sich 1643 in unserm Bekäntniß-Buch; Scholae Lüdenschenendis Ludimagister.
     e. Arnold Koch hat sich mit eben den Worten unterschrieben.
     f. Johan Schmale, war zugleich Vicarius.
     g. Christoph Roch ein sehr gelerter Mann, war anfänglich ein Jesuit. Als sich zur Ev. Luth. Religion bekennete, wurde ihm hier die lateinische Schule mit dem Titul als Rector anvertrauet, welcher er auch mit grossem Ruhm vorgestanden hat.
     Zu seiner Zeit hat die Teutsche Schule bedienet, Casper Georg Maes, welcher zugleich Vicarius war.
     h. Johan Sigismund Seltmann, welcher zulezt auch die Stadtprediger-Bedienung mit verwaltet hat.
     Zu diesis Zeiten ist = = = = Vogelpohte Teutscher Schulmeister gewesen.
     i. Johan Wilhelm Wulffert, von Quedlinburg, ist 1752 als Rector beruffen worden, nachdem er vorhin als Hausprediger zu Wischelinqen gestanden hatte; ging aber 1754 als dritter Prediger und Rector nach Schwerte, und bekam zum Nachfolger k. N. Lange.“


[21]

2.5 Familie von Lüdenscheid und das Schloß Neuenhof

Dann kommt von Steinen zu den Rittersitzen und auch zu Schloß Neuenhof.

„3. Absatz.
Von denen im Kirchspiel Lüdenscheid befindlichen Rittersitzen, Adlichen Häusern und zerstörten Schlössern.

1. Lüdenscheid.
     Daß die längst ausgestorbene Familie v. Lüdenscheid, entweder hieselbst, oder zu Altenlüdenscheid, eine Stunde von der Stadt gelegen, anfänglich gewohnet und ihre Güter gehabt habe, ist nicht nur aus dem Namen, sondern auch daraus zu schliessen, weil sie nach des Detmae Mülhers Bericht, viel Lehenschaft um Lünschede gehabt haben.
     Und da sie mit denen v. Neuhoff einerley Wapen geführet, so wäre zu untersuchen, ob sie nicht mit denen v. Neuhoff einerley Stammes seyn?
     Wo sonsten ihre Güter geblieben, und ob nicht viele zur Stadt gekommen seyn, kan ich nicht sagen, auch nicht, ob das Hans Linscheid, im Herzogtum Westphalen Amt Balve gelegen, diesem Geschlecht zugehöret habe.
     Von dem Geschlechte selber, wird in der Historie des Kirchspiels Aplerbeck Nachricht gegeben.

2. Neuhoff.
     Oder zum Neuenhofe, ein treflicher Rittersitz, lieget eine halbe Stunde von Lüdenscheid, an der Landstrasse, welche von Lüdenscheid nach Meinerzhagen, Kierspe, u.f. führet, im Grunde an dem Elsperbach, in einer angenehmen Gegend, und ist das Stammhaus des noch itzo blühenden Ritterbürtigen Geschlechts von Neuhoff.
     Bey diesem Geschlechte ist dieses Haus auch einige hundert Jahre geblieben, bis es im Jahr 1714 durch Heyrath Elisabeth Josina von Neuhoff an Friederich Wilhelm Christian v. Bottlenberg gen. Kessel, von Hackhausen, kommen ist.      Das gegenwärtige schöne Schloß ist, nachdem das alte im Jahr 1693 d. 3. Dec. eingeäschert, durch Johan Leopold v. Neuhoff und Ida Elisaberth Elbertina v. Laer im Jahr 1694 wieder m bauen angefangen worden, wie solches an dem Thurm, der sich am Eingang des Hauses zur rechten Hand findet, nebst der Erbauer Wapen in Steine gehauen, zu sehen ist; doch ist die völlige Ausführung des angefangenen Baues, durch den gegenwärtigen Besitzer erst geschehen.
     In den ältesten Zeiten war das Haus und Güter unter zwey Brüder getheilet, und hiessen der Altehoff (davon noch die Güter vorhanden und adlich frey sind) und der Neuehoff; es ist aber nachhero alles wieder an einen Herrn der zum Neuenhofe wohnte, gekommen und dabey ist es geblieben.
     Zu diesem Schloß gehöret eine besonders weitläuftige Jagdt, über grob und klein Wild, schone Waldungen, und viel Eisen- und Stahlhämmer.
     Unter dem Schloß lieget eine schöne königliche Zwangmühle, welche aber die Besitzer des Schlosses in Pfacht haben.“


[22]

3 Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Deckblätter des Buches: Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus
  2. Fußnote aus: "Steinen: Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern - Zweiter Theil."; ebd.: S. 73: In der Historie der Stadt Iserlon, im Anhange, Mun. 18. kann hiervon der Brief nachgelesen werden.
  3. Fußnote ebd. S. 73: Colon. Agrip. Magn. I.1.p71.
  4. Fußnote ebd. S. 74: "An. Cliv. p. 242. Ab minum eorumque terminorum habitationis distictione, dictum."
  5. Fußnote ebd. S. 74: MS. Essediense cit. Ditmaro in not. ad Teschen macheri Annal. da also stehet: Quod ad Lüdenscheidium attinet oppidum, Appellatum id fuisso antiqiutus Lüdenscheid, dubium non fueris ex eququod ibidem decifae olim fuerint causae controverse fae inter partes coram judicio litigantes. Nano huc, tanquam ad fummam judicii totius ditionae serdern, delaia suisse traditur omnis Appellario al Inferiobus judiicis, ideoque gemanice vocatur das hohe Gericht Lüdenschede. Eben also schreibet Henr. ab Hövel, Spec. Westph. MS Un. Hammelmann Op. gen. Hist. p. 76 scheinet ebenf. dieses zu glauben (soll Lüdenschedensem heissen) Sea naturu (ist irrig, denn die Appellation ginge nicht an den rath, sondern an das Hohegericht) solenc vicini iteriujm deserte iententias.
  6. Fußnote ebd. S. 74: Westphäl. Adlich Stammbuch p. 449, da er setzet: A familia Lünschede seu Lüdenschede, oppidum Lünschede denominationem habere, ex antiquis documentis constat.
  7. Fußnote aus: "Steinen: Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern - Zweiter Theil."; ebd.: S. 75: In not. ad Teschenm. Annal. p. 242 Noe in antiquissimis documentis invenimus, oppidum illud a Nobilibus, dictis de Lüdenscehde, nomen retinere.
  8. Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus; ebd.: S. 72-78
  9. Fußnote ebd. S. 81/82: Gämerschen sind Einwohner in geringen Hütten, so das Bürgerecht nicht haben.
  10. Fußnote ebd. S. 83: Von dem Heergeweide und Gerade, hat mir vorgemeldter Bürgermeister Reckfich dieses zugestellt.
  11. Fußnote ebd. S. 84: Diese Verzeichniß findet sich zwar unter des Secretarius Hand im Stadtbuch, es wird aber daran gezweifelt, ob sie in allen Stücken richtig sey.
  12. Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus; ebd.: S. 79-84
  13. Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus; ebd.: S. 84-87
  14. Fußnote ebd. S. 87/88: Im Jahre 1667, d. 15 Apr. haben der Hochgrave R. Hammen und der Gerichtsschreiber Evert Cronenberg, ein Zeugenverhör abgehalten, davon ich das Original auf dem Hause Neuenhoff angetroffen habe; In demselben bezeugen vir alte Zeugen, daß diese Gemeine nicht nur im Jahr 1609, sondern auch hernach, immer Ev. Luth. gewesen sey, woraus ich verschiedene Nachrichten genommen habe.
  15. Fußnote ebd. S. 88: Annal. Reform. Cliviae &c. MS.
  16. Fußnote ebd. S. 92: In unserm Bekäntnis-Buch, schreibt er sich Seite 193 Melchior Johan, Seite 303 aber Johan Melchior.
  17. Fußnote ebd. S. 93/94: In der Grafschaft Marck sind vorzeiten viele Dechen gewesen. In den Decreten des Erzbischofen Henrich zu Cölnn vom Jahr 1356 geschicht der Dechen zu Witten, Hagen und Essen Meldung. In dem Briefe vom jahr 1318 kraft dessen der Erzbischof Henrich zu Cölln den Grafen Theodoricus von Limburg in den bann thut, wird unter anderen der Dechen zu hagen und Witten gedacht. Im Jahr 1551 sind die Dechen zu wattenscheid, Lüdenscheid und Essen zu Cölln im Synodo gewesen. Noch anderswo stehet von den Dechen zu Iserlohn und Halvern.
  18. Fußnote ebd. S. 95: Conferata per nos existunt, stehet in dem Briefe.
  19. Fußnote ebd. S. 95: Die Worte des Briefes lauten also: Sane nuper Capellam & Altare una cum cimiterio extra muros opdidi Lüdenscheide fitas, cum folempnitarribus debitis & consuetis benedicendo confecravimus, in honorem omnipotentis Dei compassionisque virginis glorioso Marie & Sacte crucis ac Sanctorium Quintini Maritiris Bernhardini Heremite & consessoris, nec non Sanctarum Licuie virginis & Elizabeth vidue.
  20. Fußnote ebd. S. 97: Otiis parergis p. 648
  21. Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus; ebd.: S. 87-99
  22. Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern Zweiter Theil., von: Johann Diedrich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus; ebd.: S. 99-101

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