Lärmkarte

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit einer Lärmkarte (auch: Schallimmissionsplan genannt)[1] wird der Lärm von Straßenverkehr und anderen relevanten Lärmquellen auf Landkarten oder Lageplänen dargestellt. Lärmkarten dienen in Deutschland zum Beispiel als Grundlage für einen Bebauungsplan oder für die Berichterstattung gemäß der europäischen Umgebungslärmrichtlinie.

1 Geschichte

Vorläufer waren die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971 (FluLärmG) festzulegenden Schutzzonen, bei denen zunächst nur die Linien gleicher Schallpegel dargestellt wurden. Der erste nach § 4 Abs. 1 FluLärmG festgesetzte Lärmschutzbereich betraf den Verkehrsflughafen Düsseldorf-Lohausen.[2] In der DIN 18005 wurden 1991 für die Darstellung in 5-dB-Stufen Schraffuren (schwarz-weiße Muster) und Farben bzw. Codes für Farben festgelegt, die zum Teil nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechen. Die Darstellung am Computerbildschirm unterscheidet sich oft vom Ausdruck auf dem Papier.[3] Die DIN 45682 enthält ebenfalls Angaben zur Darstellung. Nach DIN 18005 sollen folgende Farben in den Lärmkarten verwendet werden:

DIN-Farbe RAL-Wert DIN-Pegel
1016 45 dB
1011 50 dB
2003 55 dB
3020 60 dB
3003 65 dB
4006 70 dB
5012 75 dB
5019 80 dB


2 Andere Lexika




3 Einzelnachweise

  1. DIN 45682 Schallimmissionspläne
  2. Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Düsseldorf vom 4. März 1974, Vorlage:BGBl
  3. Beate Weninger: Lärmkarten zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Analyse und Verbesserung ausgewählter Aspekte der kartografischen Gestaltung, Hamburg 2015

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway