Kurt Klimmeck
Kurt Klimmeck (* 1882 in Alt Muntowen, Kreis Sensburg, Masuren; † 1939 in Potsdam) war ein deutscher Tiermediziner, Fachbuchautor sowie Oberregierungsrat.
Inhaltsverzeichnis
Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende! |
1 Vita
Kurt Klimmeck beendete das Studium der Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule (TiHo) in Berlin mit der Approbation zum Tierarzt und wurde im Jahr 1906 als Assistent des Veterinärrates in Johannisburg (Masuren) angestellt. Von 1907 bis 1914 war er Direktor des Schlachthofs in Straßburg (Westpreußen). Im Jahr 1914 wurde er zum Kriegsdienst einberufen und nahm bis 1919 am Ersten Weltkrieg teil.
In den Jahren 1921/22 war Klimmeck Direktor des Schlachthofs in Allenstein (Ermland). Im Jahr 1922 promovierte er an der Tierärztlichen Hochschule in Berlin mit der Doktorarbeit „Beiträge zur Anatomie des Darmes vom Schweine“ zum Doktor (Dr. med. vet.) und wurde ab 1923 als Kreistierarzt angestellt. Anschließend war er ab 1925 beim Landministerium und ab 1927 Regierungs- und Veterinärrat beim Regierungsbezirk Marienwerder (Westpreußen) angestellt.
Seit 1928 war er Oberregierungs- und Veterinärrat im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Berlin. Er war ebenfalls in der Veterinärabteilung des zuständigen Ministeriums Spezialreferent für Fleischbeschau, veterinäre Lebensmittelüberwachung und sanitätspolizeiliche Milchkunde. Klimmeck war auch als Berater bei der Abfassung des Lebensmittelgesetzes vom 5. Juli 1927 und des Milchgesetzes vom 31. Juli 1930 tätig.
Im Jahr 1931 wurde Kurt Klimmeck zum außerordentlichen Mitglied am Landesveterinäramt sowie zum Mitglied der Prüfungskommission für Veterinärräte berufen. Ab 11. November 1932 war er im einstweiligen Ruhestand (am 29. Dezember 1932 zurückgezogen). Ab dem 1. Dezember 1932 war er als Hilfsarbeiter im Ministerium des Innern (MdI) und dann ab 27. Mai 1933 beim Regierungsbezirk Breslau (Oberschlesien) angestellt. Am 1. April 1937 wurde Klimmeck nach Potsdam versetzt und wohnte dort bis zum Lebensende.
2 Schriften
- Beiträge zur Anatomie des Darmes vom Schweine. Dissertation. Tierärztliche Hochschule (TiHo), Berlin 1922.
- mit Arthur Schroeter, Max Hellich, Fritz Backhaus: Das Fleischbeschaugesetz: (vom 3. Juni 1900) nebst preussischem Ausführungsgesetz und Ausführungsbestimmungen sowie dem preussischen Schlachthausgesetze. R. Schoetz Verlag, Berlin 1930.
- mit Arthur Schroeter, Max Hellich, Fritz Backhaus: Das Fleischbeschaugesetz nebst preussischem Ausführungsgesetz und Ausführungsbestimmungen sowie dem preussischen Schlachthausgesetze und dem Reichsgesetz über die Gebühren der Schlachtviehmärkte. Mit Erläuterungen von Arthur Schroeter. R. Schoetz Verlag, Berlin 1934 (936 Seiten)
- mit Johannes Kathe: Ueber die Gefährlichkeit der Verwendung von Bakterien der Enteritis-Gruppe zur Vertilgung tierischer Schädlinge. Berlin 1934.
- Louis Bahr, Hugo Rattmann, Johannes Kothe: Einige kritische Bemerkungen zu der Veröffentlichung Dr. Kathes, Dr. Klimmecks u. Dr. Standfuss „Ueber die Gefährlichkeit der Verwendung von Bakterien der Enteritis-Gruppe zur Vertilgung tierischer Schädlinge“. R. Schoetz Verlag, Berlin 1935.
- mit Johannes Kathe, Richard Standfuss: Erwiderung auf die „Kritischen Bemerkungen“ von Dr. Bahr und Dr. Rautmann zu unserer Arbeit „Ueber die Gefährlichkeit der Verwendung von Bakterien der Enteritis-Gruppe zur Vertilgung tierischer Schädlinge“ mit Johannes Kathe. Berlin 1935.
3 Weblinks
4 Quelle
- Tierärztliche Hochschule Berlin, Kliniken und Institute, S. 187 (online)
5 Andere Lexika
- Kurt Klimmeck bei Wikipedia
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.