Kulturgutschutz
Kulturgutschutz oder Kulturgüterschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung, Verkauf und Verbringung in das Ausland oder sonstigem Verlust. Bei unbeweglichem Kulturgut wird auch der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. Der Schutz bezieht sich insbesondere auf die Verhinderung von Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Plünderung beziehungsweise Zerstörung von Kulturstätten sowie Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt.
In der Geschichte der Menschheit waren kriegerische Auseinandersetzungen fast ausnahmslos auch stets von Plünderung, Beschlagnahme und Zerstörung von Kulturgut begleitet. Auf das Konto vonb Kriegen gehen rund drei Viertel des Verlustes von Kulturgütern, während nur etwa ein Viertel durch Naturkatastrophen zerstört worden oder durch normalen Verfall endgültig verschwunden ist.
1899 wurde in Den Haag das für den Schutz von Kulturgut grundlegende „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs“ von den beteiligten Konferenzmächten ratifiziert. Die darin festgeschriebenen Richtlinien zum Schutz von Kulturgut wurden 1907 fast wörtlich in die Haager Landkriegsordnung übernommen.
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