Krankenschwester

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Krankenschwester ist eine in der Bundesrepublik Deutschland seit 1953 gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung.[1] In der Pflege tätige Personen oder erwerbsmäßig Pflegende ohne entsprechende abgeschlossene Ausbildung dürfen sie nicht verwenden. Die weibliche Form wurde kritisiert, und Männer sind traditionell in der Minderheit. Zudem waren Männer als Krankenpfleger oft einer Benachteiligung ausgesetzt. Seit 2004 ist die allgemeine Bezeichnung Pflegefachpersonal üblich. Grundlage für den Beruf ist eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege.

1 Andere Lexika




2 Einzelnachweise

  1. Gesetzentwurf u. Begründung. (PDF)

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