Krankenpfleger

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Die Bezeichnungen Krankenpfleger und Krankenschwester werden im deutschsprachigen Raum – zum Teil verkürzt zu Pfleger und Schwester – synonym als allgemeine Berufsbezeichnung für Personen verwendet, die in der Pflege, insbesondere im Krankenhaus tätig sind. Frauen sind traditionell in der Mehrheit. In der Bundesrepublik Deutschland sind es seit 1953 geschützte Berufsbezeichnungen.[1] Seit 2004 ist die allgemeine Bezeichnung Pflegefachpersonal üblich. Grundlage für den Beruf ist eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Gesetzentwurf u. Begründung. (PDF)

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