Kastellan (Historisch)
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Der Kastellan (lat. castellanus) war im Mittelalter die Bezeichnung für denjenigen, dem eine Burg (castellum) zur Verteidigung anvertraut war. Er stand entweder unter dem Fürsten unmittelbar, oder unter einem Herzog. Später änderte sich der Titel in Burggraf um.
In Flandern und Frankreich waren die Kastellane (Châtelains) zugleich militärische Befehlshaber und Staatszivilbeamte, die über gewisse Bezirke gesetzt waren.
Die Kastellane in Polen hatten ursprünglich die Aufsicht über die Burgen (grody) und die Gerichtsbarkeit; später befehligten sie bei allgemeiner Bewaffnung die Mannschaften ihrer Kreise. Seit dem 16. Jahrhundert bildeten sie nebst den Woiwoden und Bischöfen den Senat oder die obere legislative Kammer.
Heute ist der Kastellan der Titel des Aufsehers über ein fürstliches Schloss oder ein anderes öffentliches Gebäude, der in der Regel die Befugnis hat, den Fremden die Merkwürdigkeiten eines solchen zu zeigen.
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