Juristisches Übersetzen und Dolmetschen (M.A.)

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Der Master-Studiengang "Juristisches Übersetzen und Dolmetschen" ist ein Programm der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH) sowie der Universität der Südbretagne, Lorient (frz. université de Bretagne Sud, UBS) und befindet sich derzeit in der Akkreditierungsphase . Mit dem Master wird auf den eklatanten Mangel an professionell ausgebildeten Gerichtsdolmetschern reagiert. Diesem europaweiten Problem nationaler und internationaler Gerichten soll der Master dauerhaft Abhilfe schaffen. Der von der Deutsch-Französischen Hochschule (Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich) geförderte Studiengang zielt auf das noch junge Berufsfeld des Gerichtsdolmetschers und Übersetzers von juristischen Fachtexten. Er umfasst vier Semester, ist anwendungsorientiert und schließt zwei Auslandssemester sowie ein Praktikum von mindestens drei Monaten ein. Das Curriculum sieht als Unterrichtssprachen Englisch, Deutsch und Französisch vor und setzt die neue Struktur des Sorbonne-Bologna-Prozesses in beispielhafter Weise um.

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1 Studienabschluss

Master of Arts - binationaler Abschluss

2 Studienziel

Die berufsqualifizierende Spezialisierung „Juristisches Übersetzen und Dolmetschen“ zielt darauf ab, die Zusammenarbeit von Behörden und Gerichten mit kompetenten Dolmetschern qualitativ weiterzuentwickeln. Zudem sollen Studierende ausgebildet werden, die den Anforderungen der Unternehmen im Bereich der mehrsprachigen Redaktion und/oder Übersetzung von Dokumentationen, die direkt für Kunden angefertigt werden oder von ausländischen Geschäftspartnern eingehen, gerecht werden. 


3 Studieninhalte

Der Master-Studiengang führt zum Erwerb von insgesamt 120 ECTS-Creditpunkten.

Die Ausbildung in den Fächern Übersetzen und Dolmetschen sowie Terminologie richtet sich nach den Schwerpunkten der beiden Partner. Die juristischen Fächer berücksichtigen die Logik des möglichen Angebots: Deutsches Recht in Deutschland und französisches Recht in Frankreich. Da die französische Sprache eine der offiziellen Sprache vieler internationaler Gerichte ist, wird das Fach vornehmlich an der UBS angeboten.

Folgende Kompetenzen werden erworben (Bestandteile des Abschlusszeugnisses):

  • Aktive Beherrschung von zwei Sprachen und passive Beherrschung mindestens einer dritten Sprache
  • Übersetzen von juristischen Fachtexten aus der A-Sprache (Muttersprache), B-Sprache (zweite Sprache) und C-Sprache (dritte passiv erlernte Sprache) in die A- und B-Sprache
  • Dolmetschen vor Gericht aus der A-Sprache (Muttersprache), B-Sprache (zweite Sprache) und C-Sprache (dritte passiv erlernte Sprache) in die A- und B-Sprache
  • Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur schriftlichen und mündlichen Kommunikation
  • Berufs- und Marktgestaltung
  • Gute Kenntnisse der Rechts- und Gerichtssysteme der Europäischen Union und der Länder, die am gemeinsamen Master beteiligt sind (Deutschland, Frankreich)

Damit die Studierenden möglichst schnell auf ein annähernd gleiches Kompetenzniveau gebracht werden, sieht der Regelstudienplan im 1. Fachsemester Brückenkurse vor. Die Studierenden wählen 2 von den 3 folgenden Kursen:

  • Einführung ins Zivil-, Straf-, Handels-, Arbeitsrecht und Institutionen,
  • Einführung in die Sprachen,
  • Einführung ins Dolmetschen.

Das 2. und 3. Semester im Master-Studiengang absolvieren alle Studierenden an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH).
 Das 1. Semester im Master-Studiengang absolvieren alle Studierenden an der Université de Bretagne-Sud.

4 Praktikum


Im 4. Semester sind diejenigen Studierenden, die nur ein Semester im Ausland verbracht haben, dazu verpflichtet, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die deutschen Studierenden. Die anderen Studierenden können das Praktikum im In- oder Ausland absolvieren.

5 Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung in dem Master-Studiengang ist ein international anerkannter erster akademischer Abschluss („first cycle“). 
Darüber hinaus gelten folgende studiengangspezifische Zulassungskriterien:

  • Die Bewerber müssen ausreichende Kenntnisse in den Sprachen Französisch, Deutsch und Englisch nachweisen. Wenn diese aus den Bewerbungsunterlagen nicht ersichtlich sind, müssen sich die Bewerber einem sprachlichen Einstufungstest unterziehen, der sich aus einer schriftlichen (60 Minuten) und einer mündlichen (10 Minuten) Prüfung zusammensetzt
  • Die Bewerber müssen grundlegende juristische Kenntnisse nachweisen. Wenn diese aus den Bewerbungsunterlagen nicht ersichtlich sind, werden sie in einer 60-minütigen, schriftlichen Klausur geprüft.

Die Zulassung zum Studium erfolgt weiterhin erst nach dem Bestehen einer mündlichen Prüfung, in der die Eignung als zukünftige Dolmetscher (auditives Gedächtnis) festgestellt wird.

Für die mündlichen Prüfungen besteht zudem die Möglichkeit, diese per Videokonferenz, mit einem Prüfungsausschuss bestehend aus Vertretern beider Hochschulen, abzulegen. Die Zulassung erfolgt an beiden Hochschulen nach den gleichen Kriterien. Unterrichtssprachen sind Französisch, Englisch und Deutsch.

6 Einsatzbereiche und Tätigkeitsfelder

Dieser Master bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf folgende Berufsfelder vor:

7 Studienzeiten

Studienbeginn
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester.

Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester (inkl. Auslandssemester und Praktikum).

8 Weblinks

9 Andere Lexika

  • Dieser Artikel wurde in der Wikipedia gelöscht.



Erster Autor: Luise86 angelegt am 12.03.2010, weitere Autoren: AHZ, Woehlecke

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