Jesuiten (historisch)

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Jesuiten (Gesellschaft Jesu), geistlicher Orden, der, gestiftet im alleinigen Interesse der päpstlichen Allgewalt, bald eine welthistorische Bedeutung wie kaum ein andrer Orden zu erlangen wußte. Der Stifter der Gesellschaft, Ignaz von Loyola, nannte, weil er einst in einer Vision gesehen, wie Gott der Vater Jesu den besondern Schutz des Ordens übertrug, denselben die "Kompanie Jesu"; ihre Mitglieder fügten zu den drei Mönchsgelübden noch das vierte, "ihr Leben dem beständigen Dienst Christi und der Päpste zu widmen, unter dem Kreuzesbanner Kriegsdienste zu leisten, nur dem Herrn und dem römischen Oberpriester, als dessen irdischem Stellvertreter, zu dienen, so daß, was immer der gegenwärtige Papst und seine Nachfolger in Sachen des Heils der Seele und der Verbreitung des Glaubens ihnen befehlen, und in welche Länder immer er sie entsenden möge, sie ohne jegliche Zögerung und Entschuldigung sogleich, soweit es in ihren Kräften liege, Folge zu leisten gehalten sein wollten". In einem Zeitpunkt, da alle Welt dem Papste den Gehorsam aufkündigte, legte sich ihm also hier ein aus schwärmerisch-phantastischen Anfängen rasch zum Stadium weltkluger Berechnung fortgeschrittener Orden unbedingt zu Füßen. Kein Wunder, wenn ihn schon 27. Sept. 1540 Papst Paul III. bestätigte und Julius III. seine Vorrechte in ausgedehntester Weise erweiterte. Die Jesuiten wurden mit den Rechten der Bettelmönche und der Weltgeistlichen zugleich ausgestattet, mit ihren Gütern von aller weltlichen Gerichtsbarkeit und Besteuerung, auch von bischöflicher Abhängigkeit befreit und hatten demnach außer ihrem Ordensobern und dem Papst keinen Herrn anzuerkennen; sie erhielten die Befugnis, alle Priesterfunktionen, sogar während eines Interdikts, zu verrichten, von allen Kirchenstrafen und Sünden eigenmächtig loszusprechen, die Gelübde der Laien in andre gute Werke zu verwandeln, von Fastengeboten, von Abwartung der kanonischen Stunden, vom Gebrauch des Breviers sich selbst zu dispensieren sowie überall Kirchen und Güter zu erwerben und Ordenshäuser anzulegen. Dazu erhielt ihr General neben einer unumschränkten Gewalt über alle Ordensglieder die Befugnis, sie in jederlei Aufträgen überallhin entsenden, sie allerwärts als Lehrer der Theologie anstellen und mit akademischen Würden bekleiden zu können.

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1 Organisation des Jesuitenordens

In den Konstitutionen und der darauf beruhenden gesellschaftlichen Gliederung des Ordens charakterisiert sich aufs sprechendste die schon im Stifter zu bemerkende Verbindung überspanntester Schwärmerei und raffiniertester Berechnung. Religiös-sittliche Motive und politische Kunst und Klugheit haben zusammengewirkt, um eine mannigfaltig verzweigte, aber einheitliche Ordensregel zu schaffen und der Gesellschaft jene einzigartige Organisation zu geben, welche einem aus festen Ringen gefügten Panzer gleicht, der seinen Träger wehrhaft macht, schützt und zugleich elastisch genug ist, um ihm jegliche Bewegung zu verstatten. Wille, Einsicht und Gewissen der ganzen Gesellschaft werden daher in der Hand des Generals zu einem gefügigen Werkzeug, welches keinem Befehl versagt. Etwa 500mal kommen die Konstitutionen darauf zurück, daß jeder im General Christus selbst sehen müsse, wie überhaupt dem alten Soldaten, welcher den Orden gestiftet hatte, die Subordination als das Geheimnis aller Machtentfaltung, als die Seele aller Tugend galt. "Ein jeder sei überzeugt, daß diejenigen, welche unter dem Gehorsam leben, von der göttlichen Vorsehung durch Vermittelung ihrer Vorgesetzten sich ebenso bewegen und regieren lassen müssen, wie wenn sie ein Leichnam wären" (perinde ac si cadaver essent). Innerhalb des durch die Konstitution gezogenen Spielraums schaltet der General souverän, so daß der Einzelne, nicht aber die Gesellschaft in seine Hand gegeben ist. Durch die Provinziale (praepositus provinciae) gewählt und nur dem Papst verpflichtet, setzt er alle höhern Beamten ein und ab, verfügt über den Rang und die Wirksamkeit der Mitglieder, handhabt die vom heiligen Stuhl erhaltenen Privilegien, Gerechtsame und Konstitutionen, welche er ohne weitere Rechenschaft schärfen, mindern, widerrufen kann, und übt überhaupt volle Regierungs- und Jurisdiktionsgewalt aus. Er hat in den vier Beisitzern (Assistenten) gleichsam genossenschaftliche Anwalte, welche ihn bei schwierigen Geschäften durch Rat und That unterstützen, aber auch beobachten und, wenn er trotz der von dem Warner (Zensor, Admonitor) ausgehenden Abmahnung bei Mißgriffen oder den Ordensregeln zuwiderlaufendem Leben verharrt, vor den Generalkonvent bescheiden und hier auf Absetzung oder noch strengere Strafe antragen dürfen. Ähnlich dem General, welcher ihn ernennt, übt der Provinzial in seinem bald größern, bald kleinern Kreis die gleichfalls von Beisitzern und dem Warner gezügelte Amtsgewalt aus, untersucht jährlich einmal sorgfältig den Stand des Bezirks, überwacht auf Hochschulen und in Kollegien Lehrer und Schüler und beschränkt hochbetagte oder für wissenschaftliche Thätigkeit nicht befähigte Ordensglieder auf den Beichtstuhl. Dem Provinzial unmittelbar untergeordnet sind die Vorsteher der Profeßhäuser (Superioren), in welchen die vollendeten J. (professi quatuor votorum) wohnen. Die gleichfalls von Räten und Mahnern (monitores) umgebenen Rektoren oder Vorsteher der Kollegien leiten die wissenschaftliche Thätigkeit und den Schulbetrieb des Ordens. Ein geregelter Briefwechsel verknüpft alle Gebiete und vermittelt alle Gesellschaftsbeziehungen. Wöchentlich einmal statten die Rektoren und Vorsteher der Profeßhäuser dem Provinzial Bericht ab, worauf jeden Monat Bescheid erteilt wird. Sämtliche Provinziale in Europa schreiben dem General monatlich einmal, die Rektoren und Hausvorsteher alle drei Monate. Die Beamtenkontrolle wird so geführt, daß der General nicht nur im Besitz vollständiger Kataloge ist, worin die einzelnen Ordensglieder nach Namen, Alter, Studien, Beschäftigungen, geistiger Befähigung charakterisiert sind, sondern auch über die Entwickelung und Bewährung aller Arbeiter beständig auf dem Laufenden gehalten und dadurch in den Stand gesetzt wird, für jeden Posten sofort den geeigneten Mann zu ersehen. Aus den einlaufenden zahllosen Einzelberichten geht der jährlich zu Rom in lateinischer Sprache abgefaßte Generalbericht über den Stand der Provinz hervor. Den untersten Grad des Ordens bilden die Novizen, welche der von einem Gehilfen (coadjutor) unterstützte Novizenmeister (magister novitiorum) im Probehaus (domus probationis) beaufsichtigt und leitet. Zwanzig Tage lang dauert die Gastzeit, binnen welcher man den Fremdling (Indifferenten) vorläufig beobachtet und durch bestimmte vom Prüfer (Examinator) gestellte Fragen zu erforschen trachtet. Für den Zugelassenen, der vor allem körperlich gesund und geistig befähigt sein muß, beginnt nun die Probezeit (Noviziat). Die von 4 Uhr morgens bis 9 Uhr abends genau bestimmte Tagesordnung der Novizen umfaßt eine ertötende Monotonie von düstern Andachtsübungen, niedern Dienstleistungen, phantastischer Lektüre und herber Selbstqual, ganz dazu gemacht, alle gesunde Eigenart zu brechen und die geistige Verschrobenheit zu vollenden, die den jungen Mann ins Novizenhaus geführt hat. Nach zweijähriger Probezeit tritt der Novize mit feierlichem Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams als Koadjutor der Gesellschaft bei, deren Zwecke er von nun an thätig fördert, ohne noch die innersten Triebfedern des großen Maschinenwerkes selbst zu kennen. Seine Gelübde binden ihn, nicht aber den Orden, welcher einen Mißliebigen ohne weiteres entlassen darf. Es gibt geistliche Koadjutoren (Mithelfer, coadjutores formati, spirituales), welche den Jugendunterricht besorgen oder auch im Beichtstuhl und auf der Kanzel wirken, und weltliche Koadjutoren (coadjutores saeculares), welche als Verwalter, Diener, Köche, Handarbeiter für die physischen Bedürfnisse des Ordens sorgen und ohne bestimmte Erlaubnis nicht einmal lesen und schreiben lernen dürfen. Nur wer als Scholastikus in einem Ordenskollegium fünf Jahre lang sich mit allgemein wissenschaftlichen Fächern beschäftigt, dieselben dann weitere fünf Jahre lang als Lehrer vorgetragen, hierauf ungefähr ebenso lange Theologie studiert und schließlich noch ein Jahr auf Wiederholung der Noviziatsübungen verwendet hat, empfängt die Priesterweihe und findet entweder Verwendung als geistlicher Koadjutor oder Aufnahme in die Zahl der Professen von vier Gelübden. Diese allein verwalten die höchsten Ämter, wählen aus ihrer Mitte den Großmeister und erscheinen auf den, freilich selten genug, in Rom abgehaltenen Generalkapiteln. Hinsichtlich des Vermögens galt früher der Unterschied, daß die Profeßhäuser von milden Gaben lebten, die Kollegien und Novizenhäuser aber gemeinschaftliche Einkünfte erwerben durften.

2 Inneres Ordensleben

Das innere Ordensleben charakterisiert sich besonders nach den vier Seiten der häuslichen Zucht, des Gottesdienstes, des Unterrichts und des Missionswesens. Die Hausregel oder Tagesordnung strebt das Aufgehen aller individuellen Triebe und Kräfte im Gesamtinteresse an. Obenan steht die Pflicht, gegenüber den Befehlen der Obern dem eignen Willen zu entsagen. Niedrige, oft den Sinnen widerwärtige Geschäfte (officia abjecta) muß man so lange betreiben, bis die ursprüngliche Abneigung besiegt ist, für jeden Brief die Erlaubnis des Obern nachsuchen, alle Falten und Geheimnisse des Herzens, alle Fehler und Gebrechen nicht nur im Beichtstuhl enthüllen, sondern auch außerhalb desselben, wenn sie an einem Mitbruder entdeckt werden, ohne Säumnis einberichten, endlich zweimal des Tags sein Gewissen prüfen. Der kategorische Imperativ des blinden Gehorsams erreicht dadurch seinen Höhepunkt, daß der Vorgesetzte kraft der gegebenen Vollmacht im Namen Jesu Christi dem Untergebenen selbst eine Handlung aufgeben kann, welche dessen eignes sittliches Gefühl oder Urteil mißbilligt. Die Selbstüberwindung gegenüber den Banden des Bluts fordert Aufgeben der angebornen Naturgefühle; von Vater, Mutter, Verwandten spricht schon der Novize als von solchen, die er nicht mehr hat. Nicht weniger soll die Eifersüchtelei der Nationalität in dem Kreis der Brüderschaft verschwinden, daher Gespräche über politische Gegenstände verboten sind. Jedes Mitglied soll nach Kräften Engelsreinheit des Geistes und Leibes erstreben, Auge, Ohr und Zunge mit anhaltender Sorgfalt bewachen. Gang, Schritt, Gestikulation, Stimme, Haltung sind dem Jesuiten genau vorgeschrieben. Er wandelt im langen schwarzen Gewand und Mantel, mit einer schwarzen viereckigen Mütze oder dem flachbodigen Krempenhut angethan; sein Haupt darf er nicht frei bewegen, sondern muß es mit leichter Beugung nach vorn tragen; die Augen sollen den Boden suchen und nur den untern Teil des Gesichts des Angeredeten fixieren. Auch auf etwanigen Wanderungen soll der Jesuit sich unaufhörlich in den Ordenskreis hineindenken und in bestimmten Fristen vorgeschriebene Reisegebete wiederholen. Die Armut soll als eine eherne Ordensmauer (religionis murus) geliebt und in aller Reinheit geübt werden. Niemand soll irgendwie Eigentum haben, jedermann mit dem geringsten Hausgerät und Bedarf zufrieden und, im Fall Not oder Gebot es fordern, bereit sein, das Brot von Thür zu Thür zu erbetteln, auch nicht Lohn und Almosen nehmen für geistliche Handlungen, als Messe, Beichte, Predigt, Unterricht. So wenigstens lauten die Konstitutionen, die freilich durch päpstliche Eingriffe gerade auf diesem Punkt verhängnisvolle Änderungen erfuhren, in deren Folge der Jesuitenorden bald über unzählige Reichtümer gebot und in allen Ländern Handels- und Bankgeschäfte betrieb.

Gottesdienst, Predigt und Seelsorge sind streng an die Überlieferung der römisch-katholischen Kirchenlehre gebunden; doch verschmähten die jesuitischen Theologen nicht, wo es die Erreichung ihres Hauptzwecks, Bekämpfung des Protestantismus und seiner Dogmatik, galt, auch unter Anwendung von utilitarischen und eudämonistischen Reflexionen die Seelen möglichst zu gewöhnen, ihr Heil auf dem Weg der Beichte und der verdienstlichen Werke zu suchen. Während sie in der Verfolgung dieses Ziels die Lehren von der Gnade und Vorherbestimmung einer rein rationalistischen Kritik unterwarfen, huldigten sie auf andern Gebieten zugleich der krassesten Phantastik und trieben namentlich als fruchtbares Prinzip alles sinnlich-übersinnlichen Aberglaubens den Marienkultus auf die Spitze. Dieser letztere überwucherte bald in seiner rohesten, geschmacklosesten und anstößigsten Form den ganzen Gottesdienst. Ein stehendes Thema in ihren Predigten und Erbauungsbüchern wurde es, daß es schwer sei, durch Christus, dagegen leicht, durch Maria selig zu werden. Aber auch sonst fand aller Heiligen-, Bilder- und Reliquiendienst die eifrigste Unterstützung, Fortbildung und Verbreitung unter den J. Sie produzierten Wundergeschichten, Talismane und Fetische in Menge und suchten auf diesem Weg die Phantasie des Volkes zu beschäftigen und einzunehmen. Nichts wurde verabsäumt, um neben der schlagfertigen Frömmigkeit, welche jede Kapitulation mit dem Feind verschmähte, den religiösen Sinn an die Interessen des Ordens zu knüpfen. Für diesen bringt man im Beginn des Jahrs, Monats, der Woche ein besonderes Meßopfer dar; die Wohlthäter und Gönner finden in Gebeten und Messen dankbares Gedächtnis, kein wichtiges, der römisch-katholischen Kirche und Brüderschaft günstiges Ereignis bleibt ohne gottesdienstliche Feier. Das ganze Räderwerk der mannigfaltig abgestuften Kultusangelegenheiten ist durch bestimmte Vorschriften geregelt. Den Übergang von dem stillen Gebet zu dem öffentlichen Gottesdienst bildet die unter dem Namen der geistlichen Übungen künstlich gegliederte Andacht. Den methodisch-didaktischen Leitfaden gewährt Loyolas "Geistliches Übungsbüchlein" ("Exercitia spiritualia"), welchem schon 1548 Papst Paul III. mittels einer Bulle gleichsam kanonische Weihe, die Generalkongregation von 1594 aber weitere Ausführung verliehen hat. Es enthält eine nach vier Wochen, der religiös-geistlichen Dienstzeit, geordnete förmliche Anweisung zur Prüfung des eignen Gewissens und zum Beten, ganz dazu angethan, alle Willensfreiheit gänzlich niederzuschlagen und einen teils schwärmerisch fiebernden, teils leidenden Gemütszustand zu erzeugen, der jeden Eindruck des brüderschaftlichen Geistes duldet und den letzten Tropfen individuellen Bluts freudig der geistlichen Kelter überläßt.

Diese geistlichen Übungen konnten um so weniger ihre Wirksamkeit verfehlen, je planmäßiger das wissenschaftlich-pädagogische Element von dem Orden entwickelt und für praktische Endergebnisse benutzt wurde. Wollte man den Siegesgang der Reformation aufhalten, so erschien vor allem wirksamste Konkurrenz auf dem Gebiet des Unterrichts notwendig. Von Anfang an hat daher der Orden sein Augenmerk auf die Erziehung und Bildung der heranreifenden Generationen gerichtet und das Gelübde des Jugendunterrichts in seine Ordensregel aufgenommen. Um möglichst viele Zöglinge zu gewinnen, ward der Unterricht möglichst wohlfeil, im Prinzip sogar unentgeltlich erteilt, und zwar den Kindern aller Stände. Abgesehen aber war es besonders auf Söhne aus bessern Ständen und talentvolle Köpfe, und der allbestimmende, die ganze pädagogische Betriebsamkeit leitende Gedanke war der Ordenszweck. Hatte bei der Wiederaufnahme des Studiums des klassischen Altertums in Italien und Deutschland teils die ästhetisch-sprachliche, teils die kritisch-historische Seite das Übergewicht erhalten, so trat in den Jesuitenschulen der Humanismus, seinem geschichtlichen Charakter geradezu entgegen, in den Dienst des römisch-mittelalterlichen Kirchentums. Freilich war es fast ausschließlich das Lateinische, nicht das Griechische, was die Gesellschaft pflegte. War doch das Latein zugleich Kirchen- und Gelehrtensprache des ganzen Abendlandes. Als solche paßte es vortrefflich zu den römischen Tendenzen des Ordens: die nationale Bildung ward überall zurückgedrängt und die katholische Theologie unumschränkte Königin der Wissenschaften. Die Ausbildung einer schlagfertigen Geistlichkeit und einer von Ehrfurcht vor dem priesterlichen Stand erfüllten, unterwürfigen Laienschaft, dies ist das Ziel aller Lehranstalten. Ihre Grenzen und Befugnisse, ihre Hilfsbücher, Arbeits- und Mußestunden, Strafen und Belohnungen etc., alles ist durch feste Vorschriften gegen Ungewißheit oder Willkür sichergestellt. Selbst in Dingen, welche nicht dem Glauben und der Frömmigkeit angehören, soll jeder Lehrer, auf eignes Urteil verzichtend, die Ansichten bewährter Meister und die Gebräuche katholischer Schulen darlegen. So wurden Aristoteles auf philosophischem, Hieronymus auf exegetischem, Thomas auf dogmatischem Gebiet Vorbilder des großen Gedankenregenten in Rom, für dessen Dienst sie erzogen wurden. Der unter dem General Aquaviva 1584 ausgearbeitete Studienplan (Ratio atque institutio studiorum societatis Jesu) lehnte sich so eng an humanistische Vorbilder, wie die Schulordnung des evangelischen Straßburgers Joh. Sturm und die Schola aquitanica (Collège de Guienne), an, daß er von der spanischen Inquisition getadelt und vom Papst Sixtus V. verworfen ward. Erst eine zweite Bearbeitung von 1599 erlangte wirkliche Geltung. Mit wenigen Zusätzen vom Jahr 1616 und einigen die Grundsätze nicht berührenden Änderungen des Generals Roothaan vom Jahr 1832 gilt die Ratio studiorum noch heute. Nach ihr sind die der J. so eingerichtet, daß die niedern Studien (studia inferiora) den fünf oder sechs Gymnasialklassen (Principia, Rudimentum, Syntaxis, Humanitas, Rhetorica), die höhern Studien (studia superiora, d. h. Philosophie und Theologie) den beiden Lycealklassen (Facultas artium und Theologia) zufallen. Die drei untern Gymnasialklassen werden auch unter der Bezeichnung Grammatik, wie die beiden obern unter dem Namen Humanität zusammengefaßt. Die Gymnasialklassen bis auf die zweijährige Rhetorik haben einjährigen Lehrgang. Die philosophischen Studium ^[richtig: Studien] sind auf zwei, die theologischen auf vier Jahre berechnet. Allenthalben suchte man den freiern Gebrauch der gewonnenen Kenntnisse und rhetorisch-dialektische Gewandtheit zu erzielen. Diesem Zweck dienten namentlich die sogen. akademischen Vereine, in welchen die Zöglinge unter der Vorsteherschaft eines Lehrers und nach ihren verschiedenen Stufen als Grammatiker, Humanisten, Rhetoriker, Philosophen, Theologen Aufgaben in mündlicher und schriftlicher Rede behandelten, Vorträge hielten und beurteilten, Sätze verteidigten und angriffen etc. Als Zuchtmittel gebrauchte man vorwiegend Ehrgeiz und Eitelkeit und führte nach den Kenntnissen und Sitten bestimmte Klassenplätze sowie Prämien ein. Auch hier hatte jeder Schüler seinen Nebenbuhler und in ihm zugleich seinen Aufseher und Denunzianten. Auf Wetteifer (aemulatio) beruhte die ganze Disziplin. (Über jesuitische Erziehung vgl. Reinhold, K. L. Reinholds Leben, Jena 1825, S. 5 ff.) So erhielt der Orden nach und nach einen Stamm von Zöglingen, welchen in den meisten katholischen Ländern die Leitung des Unterrichts zufiel, und die dabei einer religiös-körperschaftlichen Richtung folgten, deren Endergebnisse weniger der Wissenschaft als dem kirchlichen Leben förderlich werden mußten.

Der letzte Hebel des wachsenden Einflusses des Jesuitenordens war endlich der, daß er die Mission oder Heidenbekehrung in den Bereich seiner Thätigkeit zog. Dies hatte schon in dem ursprünglichen Gedanken Loyolas gelegen, und in dem Mitbegründer des Ordens, Franz Xaver (s. d.) erstand ihm einer der größten und erfolgreichsten, Heidenmissionäre, die das Christentum aufzuweisen hat. Aber auch auf dem im äußersten Notfall betretenen Weg der den Deckmantel des Glaubenseifers umwerfenden Eroberung oder einer schlauen Handelspolitik haben die J. in Ost- und Westindien, in Japan wie in China und Abessinien dem Christentum und ihrer Gesellschaft Tausende von Anhängern gewonnen. Dabei wandte man alle erdenklichen Mittel und Künste der Bekehrung an, verschmolz althergebrachte Vorstellungen und Gebräuche mit christlich-katholischen Begriffen und Gewohnheiten, bahnte sich in Ostindien bald als christlicher Brahmane zu den Großen, bald als Freiheit verkündender Apostel zu den unterdrückten Volksmassen den Weg, trat in Japan als Lehrer und Vollstrecker eines strengen Sittengesetzes den wollüstiger Trägheit sich hingebenden Priestern entgegen und machte Partei bei dem der üppigen geistlichen Standesgenossenschaft grollenden Adel, gewann in China durch Meßkunst und Sterndeuterei Eingang und Ansehen, übernahm im spanischen Südamerika die Anwaltschaft der unterdrückten Eingebornen, handhabte gelegentlich auch das christliche Gebot der Bruderliebe durch Kampf wider Sklaverei und Gründung des sozialistisch-theokratischen Jesuitenstaats Paraguay.

3 Geschichte und Ausbreitung des Jesuitenordens

Nach dem Tode des Stifters zählte die Gesellschaft über 1000 Mitglieder: unter welchen sich jedoch nur 35 Professen befanden, 100 Wohnsitze (Häuser) und 14 Provinzen, von welchen 7 auf die Pyrenäische Halbinsel, wo sie sich am schnellsten ausbreitete, und die spanisch-portugiesischen Kolonien kamen. Andre und unter den folgenden Generalen neu hinzukommende Provinzen verteilen sich über Italien, Frankreich, Ober- und Niederdeutschland. Die Mittelpunkte der jesuitischen Wirksamkeit, die Kollegien, gingen, zumal da man überdies das Andenken der freigebigen Gönner durch Messen und Prunkfeste ehrte, meist aus freiwilligen Gaben und Schenkungen hervor. So stifteten z. B. Kaiser Karl V. zu Palermo, der Bruder desselben, König Ferdinand, zu Prag, Wien und Innsbruck, die Erzherzogin Magdalena, Ferdinands Schwester, zu Hall Kollegien. In Spanien wurde das 1542 gegründete Kollegium zu Saragossa im Lauf der Zeit die Mutteranstalt von 25 andern Kollegien. In Portugal, wo die Gesellschaft an dem König Johann III. den ersten freigebigen Gönner und an dem Enkel desselben, Sebastian (gest. 1578), einen unterthänigen Schüler gewann, dienten die Kollegien zu Lissabon, Evora, Oporto, Braga und Coimbra als Stützen und Werkstätten einer wahrhaft theokratischen Macht, der nicht nur Glaube und Wissenschaft, sondern auch Leben und Sitten des portugiesischen Volkes gehorchten. In Italien bildete das durch den Herzog, nachmaligen dritten Ordensgeneral (gest. 1572), zu Rom gestiftetete ^[richtig: gestiftete] Kollegium (1551) den Mittelpunkt, von welchem aus auf 120 Pflanzschulen eingewirkt wurde. Daneben diente das nur von jungen Deutschen besuchte deutsche Kollegium (s. Collegia nationalia) in Rom als ein Hauptrüstzeug für die Ordenszwecke jenseit der Alpen. In Frankreich blühten um den Anfang des 17. Jahrh. 35 reiche Kollegien. In Deutschland breitete sich der Jesuitenorden von drei Zentralpunkten, Ingolstadt, Wien und Köln, aus. Nachdem die Gesellschaft mit Beihilfe der bayrischen Herzöge Wilhelm IV. und Albrecht V. durch die gelehrten Brüder Jay, Salmeron und Canisius auf der Universität Ingolstadt steigendes Ansehen erworben und daselbst ein Kollegium gegründet hatte (1556), wurden auch in München (1559), Dillingen (1563) und Augsburg (1579) Filialanstalten errichtet und der höhere wie der untere Schulunterricht in die Hand genommen, indes Wien, wo Canisius (s. d.) ein rasch aufblühendes Kollegium (1551) stiftete, den Weg nach Prag (1556), Olmütz, Brünn in Mähren (1561), Tyrnau in Ungarn (1561), Graz in Steiermark, Innsbruck und Hall in Tirol bahnte. Von Köln aus, wo der Orden zuerst das akademische Kollegium der drei Kronen (1556) und bald die gesamte Universität unter seine Aufsicht brachte, entstanden Pflanzungen in Trier (1561), Mainz (1561), Speier, Aschaffenburg und Würzburg, ferner in Antwerpen, Löwen, St.-Omer, Cambrai und Tournai. Auch in dem von Polen abhängigen Preußen siedelten sich die J. zu Braunsberg an, wo ihnen Bischof Hosius von Ermeland ein Kollegium stiftete (1565), und fanden bald danach auch Eintritt in Posen, Pultusk, dem livländischen Riga und Wilna (1570). Dagegen blieben Rußland, Norddeutschland, Skandinavien und Großbritannien dem Orden nach kurzen Schwankungen verschlossen. Überall ging das Hauptbestreben des Ordens dahin, dem Protestantismus Gebiete wieder zu entreißen, die er früher erobert hatte. Seit der Vorsteherschaft des fünften Generals, Aquaviva (1582-1615), welcher den drei Spaniern Ignaz Loyola, Laynez und Borgia nach der schwachen Regierung Mercurians (1573-81) folgte und seine monarchische Stellung allen Anfechtungen der spanischen Ordensbrüder gegenüber aufrecht erhielt, begann die faktiös vielgeschäftige Richtung schrankenlosen Ehrgeizes und abgefeimter, ohne sittlichen Rigorismus wirksamer Verstandesreflexion, eine Zeit, fruchtbar an Intrigen, Gewaltthaten und Erfolgen, aber in vieler Beziehung auch im direkten Gegensatz zu der Konstellation stehend, welche die Geburtsstunde des Ordens bezeichnet hatte. Der Wendepunkt fällt in das Generalat Vitelleschis (1615-45), unter welchem sich sogar die Professen der Verpflichtung der Armut entbanden und der Allgewalt des Generals eine Schranke zogen. Damals (1616) zählte der Orden 39 Provinzen, 1593 Mitglieder, 803 Häuser, worunter 15 Profeßhäuser, 467 Kollegien, 63 Missionen, 165 Residenzen und 136 Seminare.

Diese Richtung des Ordens aber war es, die, abgesehen von dem nur zu natürlichen Neid, welcher ihm aus seiner gebietenden Macht- und Ausnahmestellung in der Kirche erwuchs, den J. unter der nicht jesuitischen Geistlichkeit und den alten Mönchsorden viele Gegner erweckte. So erklärte die Universität zu Paris den ganzen Orden für unnütz, und als es demselben 1562 gleichwohl gelang, in Frankreich festen Fuß zu fassen, mußte er auf den Gebrauch seiner meisten Freiheiten verzichten. Nachdem die J. sich schon in Portugal unter den Königen Johann III. und Sebastian in politische Händel gemischt hatten und nach des letztern Tode die Hauptursache gewesen waren, daß dieses Reich der spanischen Krone überliefert wurde, gerieten sie auch in Verdacht, in Frankreich an der Ermordung Heinrichs III. teilgenommen zu haben. Wegen des Mordversuchs ihres Schülers Châtel auf Heinrich IV. wurden sie 1594 feierlich aus Frankreich verbannt, allein schon 1603 gestattete ihnen derselbe König wieder die Rückkehr. Der Teilnahme an der Ermordung desselben durch Ravaillac konnte man sie nicht überführen; das Buch des Jesuiten Mariana, welches den Fürstenmord verteidigt, halfen sie selbst mit verdammen, und durch Schmeicheleien gegen die Höfe sowie vorzüglich durch eine raffinierte, auf die Schwächen der Vornehmen berechnete beichtväterliche Praxis wußten sie sich in dem Besitz der Macht zu erhalten. So beherrschten sie vom Beichtstuhl aus nicht bloß die Bourbonen bis auf Ludwig XV., sondern errangen womöglich noch größere Erfolge in Deutschland, wo die Kaiser Ferdinand II. und Ferdinand III. ganz unter ihrem Einfluß standen, und wo sie im Dreißigjährigen Krieg die Seele der Liga waren. Durch den Pater Lamormain wurde der Sturz Wallensteins herbeigeführt und das schwankende Bayern in der Bundesgenossenschaft mit Österreich erhalten. Unterdessen traf sie in Frankreich ein empfindlicher Schlag durch den Jansenismus (s. Jansen 1). Beschuldigungen wurden gegen sie laut, die sie nicht widerlegen konnten; die in den "Lettres provinciales" von Pascal gegen sie erhobenen Anklagen waren das Signal zum Sturm. Man tadelte laut ihr theatralisches Unterrichtswesen, die Seichtigkeit ihrer Lehrart, die kasuistische Gewissenlosigkeit ihrer Moral, und die Roheit ihres Ordensegoismus wurde in Sciotis "Monarchia solipsorum" gegeißelt. Dazu kamen die unsittlichen Mittel, welche sie bei ihren Heidenbekehrungen anwandten, ihre Unverträglichkeit gegenüber den übrigen Missionären, die offene Widersetzlichkeit, die sie aus der Ferne, in Amerika, China, Indien, sogar dem römischen Stuhl gegenüber entfalteten, der Handelsgeist, der ihre Unternehmungen charakterisierte, teilweise auch ihr anstößiger Lebenswandel. Aus einigen italienischen Städten wurden sie wegen verbotenen Umganges mit dem weiblichen Geschlecht fortgewiesen. Ihre Gewinnsucht aber trat am unverhohlensten an ihren Missionsplätzen hervor, indem sie daselbst zu ihrer Bereicherung nicht bloß die Triebfedern der Spekulation, sondern auch der Überlistung in Bewegung setzten. Als sie von ihrem Staat in Paraguay infolge eines Tauschvertrags, den Spanien mit Portugal 1750 schloß, sieben Pfarreien an letzteres abgeben sollten, leisteten die Eingebornen unter der Anführung der J. den Portugiesen bewaffneten Widerstand. Infolgedessen wurde gegen die J. eine peinliche Untersuchung eingeleitet. Noch war diese nicht geschlossen, als 1758 ein Attentat auf den König Joseph I. geschah. Da der Minister Pombal eine Mitschuld der J. hieran als sehr wahrscheinlich hinstellte, so wurde ihr Orden 3. Sept. 1759 durch ein königliches Edikt in Portugal aufgehoben, die Mitglieder in Schiffe gepackt und an den Küsten des Kirchenstaats ausgesetzt. Dies war der Anfang der Katastrophe. Es zählte der Orden damals 22,589 Mitglieder aller Grade, darunter die Hälfte geweihte Priester, 24 Profeßhäuser, 669 Kollegien, 176 Seminare, 61 Noviziate, 335 Residenzen und 273 Missionen.

Der Sturz der J. in Frankreich wurde besonders durch ihren Handel, welchen sie trotz aller Abmahnungen seitens des Papstes fortführten, sowie durch die Ungunst, in welcher sie beim Minister Choiseul-Amboise und bei der Marquise Pompadour standen, herbeigeführt. Der Pater Lavalette hatte nämlich 1743 unter dem Vorgeben einer Mission zu Martinique ein Handelshaus gegründet, welches den Handel fast aller benachbarten westindischen Inseln an sich zog; als zwei Schiffe, welche er an das Handelshaus Lioncy zu Marseille an Zahlungs Statt gesandt hatte, unterwegs von den Engländern gekapert wurden und Lavalette sich weigerte, Ersatz zu leisten, wurde vom Haus Lioncy ein Prozeß gegen die J. anhängig gemacht, welcher sie nicht nur zur Leistung des Schadenersatzes verurteilte, sondern auch sonstige Mißbräuche derselben ans Tageslicht förderte. Sie wurden zur Abänderung ihrer Ordensstatuten angehalten; allein ihr derzeitiger General, Lorenz Ricci, erklärte: "Sint, ut sunt, aut non sint". Daher wurde der Orden in Frankreich 1764 durch ein königliches Dekret aufgehoben. Darauf erfolgte 1767 auch die Verbannung der J. aus Spanien, wo der Minister Aranda ihrer 5000 in einer Nacht verhaften und nach dem Kirchenstaat abführen ließ. Aus Neapel vertrieb sie der Staatsmann Tanucci; auch aus Parma mußte der Orden weichen, bis ihn endlich der Papst Clemens XIV. 21. Juli 1773 in seiner Bulle "Dominus ac redemptor" gänzlich aufhob. Jetzt kam es auch in Österreich und im katholischen Deutschland zur Aufhebung des Ordens. Mit Ausnahme von Spanien und Portugal verfuhr man jedoch allenthalben ziemlich gelind gegen die J., verwilligte ihnen Jahresgehalte von ihren eingezogenen Gütern und forderte bloß, das ^[richtig: daß] sie sich unter die Aufsicht eines Bischofs stellen oder andern Orden anschließen sollten. Friedrich II. von Preußen ließ sie sogar unter dem Namen von Priestern am königlichen Schulinstitut unterrichten, und nur das Tragen ihrer Ordenskleider war ihnen im preußischen Staat verboten. Aus Rußland waren sie zwar schon 1719 durch Peter d. Gr. verbannt worden, allein durch die Einverleibung des östlichen Teils von Polen fanden sie wieder Eingang und wurden nach der Auflösung des Ordens nicht nur geduldet, sondern erhielten 1782 sogar die Erlaubnis, sich einen Generalvikar zu wählen. Papst Pius VI., Nachfolger des jesuitenfeindlichen Clemens XIV., schenkte ihnen seine Gunst und beförderte die Exjesuiten zu wichtigen Stellen. Dieselben standen besonders mit den Liguorianern oder Redemptoristen (s. d.) in intimen Beziehungen. Auch die Paccanaristen (s. d.) bildeten eine Zeitlang Ersatz für den Jesuitenorden. Der Plan, sich 1787 unter dem Namen Vinzentiner wieder aufzuthun, scheiterte. Dagegen bestätigte Pius VII. 1801 ihren Orden in Weißrußland und Litauen, wo er unter dem Generalvikar Gruber sich von politischer Wirksamkeit fern hielt, und drei Jahre nachher stellte der Papst den Orden auch in Sizilien wieder her. Das Jahr 1811 brachte die Bestätigung des Ordens für ganz Rußland.

Am 7. Aug. 1814 verfügte endlich die Bulle Pius' VII.: "Sollicitudo omnium ecclesiarum" die allgemeine Wiederherstellung des Jesuitenordens. Am 11. Nov. 1814 erfolgte in Rom die feierliche Wiedereröffnung ihres Noviziats. Überall fanden die J. um so bereitwilliger Aufnahme, als man im Orden einen Bundesgenossen gegen den Geist der Revolution erblickte. In Modena erhielten sie 1815 ein Kollegium eingeräumt, und gleichzeitig fand ihre Restitution in Sardinien, Neapel und Spanien statt. In letzterm Land hatte zwar die liberale Bewegung im März 1820 ihre abermalige Vertreibung, die Herstellung des Absolutismus 1823 aber auch ihre Rückkehr zur Folge. Abermals wurde der Orden 1835 und 1868 in Spanien verboten. Portugal aber beharrte bei seinem Ausweisungsbeschluß vom 3. Sept. 1759. Dom Miguel stellte zwar durch Dekret vom 30. Aug. 1832 die Gesellschaft Jesu wieder her; Dom Pedro aber erklärte, nachdem er 23. Juli 1833 in Lissabon eingezogen, jenes Dekret für ungültig, worauf die J. das Land verlassen mußten. Dessenungeachtet haben sie sich später in Lissabon und in andern Städten der Pyrenäischen Halbinsel wieder eingenistet. In Frankreich gewährte ihnen selbst die Restauration bloß Duldung, und infolge der Julirevolution wurde der Orden für alle Zeiten aufgehoben. Gleichwohl bestanden sie auch unter Ludwig Philipp mehr oder weniger offen fort. Ihre beiden Provinzen waren Lyon und Francia (Paris). Letztere zählte Residenzen in Paris, St.-Acheul, Angers, Straßburg, Brugelette (unweit Mons auf belgischem Gebiet), Bourges, Quimper, Metz, Laval, Vannes, Nantes, Liesse bei Laon, Lille, Rouen, Poitiers, Isenheim im Elsaß, eine Mission in China und vier Missionen in Amerika; erstere die Residenzen Lyon, Bordeaux, Aix, Avignon, Ladoulesc, Dôle, Grenoble, Toulouse, Marseille, Chartres und Vals sowie Missionen in Afrika, Syrien und Indien. Das Gesamtpersonal dieser beiden Provinzen betrug 1. Juli 1845: 351 Priester, 202 Scholaren und 182 Laienbrüder. Zwar wurden die französischen J. infolge der Kammerverhandlungen von 1845 unter Auflösung der Kollegien in die Kategorie des ordentlichen Klerus zurückgeführt und unter die Autorität der Bischöfe und Pfarrgeistlichen gestellt; allein ihr Einfluß trat besonders unter Napoleon III. wieder im gleichen Verhältnis mit der wachsenden Macht des Klerus hervor. Bei ihrer Austreibung 1880 betrug ihre Zahl in Frankreich 2464; sie verfügten über 60 Institute. In Belgien, wo die J. bei der Revolution von 1830 sehr thätig gewesen waren, haben sie seitdem immer größern Einfluß erlangt und fast das ganze Unterrichts- und Erziehungswesen an sich gerissen. Zentralstätte ihrer Wirksamkeit ist die Universität Löwen. In England besitzen sie seit dem Anfang des 19. Jahrh. Kollegien mit Erziehungsanstalten zu Stonyhurst bei Preston in Lancashire und zu Hodderhouse. In Irland errichteten sie seit 1825 Ordenshäuser und Schulen. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist ihr Einfluß ebenfalls im Zunehmen begriffen, ebenso in Südamerika trotz wiederholter Verbote und Austreibungen. Ungünstiger gestalten sich die Verhältnisse in Mexiko, wo der Orden 1868 verboten wurde. In Rußland erfolgte, nachdem sie ihrer Umtriebe wegen schon durch Ukas vom 1. Jan. 1817 aus Petersburg und Moskau verwiesen worden, durch Ukas vom 25. März 1820 ihre Aufhebung im ganzen russischen Reich und für immer. Ebenso ist ihr Einfluß in Italien, wo Viktor Emanuel I. von Sardinien sie begünstigte, seit der Umwälzung von 1859 im Sinken begriffen; jetzt sind sie auf Rom beschränkt, seitdem der Orden im gesamten Königreich Italien gesetzlich aufgehoben ist. In der Schweiz fanden sie zuerst im Kanton Freiburg Aufnahme und gründeten schon 1818 daselbst ein Kollegium. Später faßten sie auch in andern Kantonen, namentlich in Luzern, Fuß; doch hatte ihre offizielle Berufung dorthin (Herbst 1844) erst die Gründung des Sonderbundes, dann aber auch den Sonderbundskrieg und damit einen ihnen entschieden ungünstigen Umschwung der gesamten politischen Verhältnisse der Eidgenossenschaft zur Folge. Trotz ihrer Austreibung aus der ganzen Schweiz gibt sich ihr Einfluß aber noch hier und da, namentlich im Kanton Freiburg, kund. In Deutschland fanden sie Aufnahme zunächst in Innsbruck, Graz und Linz und für einige Zeit auch in Anhalt-Köthen, als dessen Fürst zum katholischen Glauben übertrat. In Bayern waren sie als Redemptoristen geduldet und unter dem Ministerium Abel entschieden begünstigt; unter demselben Namen hatten sie auch in Österreich Erziehungsanstalten gründen dürfen. Die politische Reaktion nach 1848, in Verbindung mit der eintretenden Abspannung, welche der revolutionären Aufregung folgte, war der Gesellschaft Jesu so günstig, daß sie durch Missionen und durch die geflissentliche Hervorhebung ihres die Revolution bekämpfenden Wirkens ihren Einfluß selbst über die Grenzen des katholischen Deutschland hinaus geltend gemacht hat. In Österreich hatten die J. bereits 1854 wieder drei Kollegien, und 1857 erhielten sie auch die theologische Fakultät zu Innsbruck übertragen. In Bayern, Preußen und in den Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz haben sie seit 1850 besonders als Reiseprediger (die Patres Roh, Klinkowström u. a.) eine große Thätigkeit entwickelt, und namentlich in der Rheinprovinz und in Westfalen war ihr Einfluß von Jahr zu Jahr in auffälligstem Wachstum begriffen. Aber die goldenen Tage der J. sollten erst in den spätern Zeiten der Regierung Pius' IX. (1846 bis 1878) anbrechen, welcher mit der Zeit ganz unter ihren Einfluß geriet. Neben ihm, dem "weißen Papst", regierten in Rom als "schwarzer Papst" der Jesuitengeneral, Pater Roothaan (1829-53), und sein Nachfolger, Pater Beckx (bis 1884).

In der That hat der Jesuitenorden es im Verlauf der 60er Jahre dahin gebracht, daß er unter, mit und durch Papst Pius IX. sein Prinzip zum herrschenden in der Kirche machen konnte. Die katholische Presse, namentlich die vom Vatikan inspirierte, von J. geschriebene "Civiltà cattolica", läßt keinen Zweifel darüber, daß die herrschende Meinung in der Kirche genau den Ideen Gregors VII. und Bonifacius' VIII. entspricht. Schon 1854 wurde das von den J. gegen die Dominikaner verfochtene Dogma von der unbefleckten Empfängnis der Maria vom Papst kanonisiert. Zehn Jahre später verkündigten Encyklika und Syllabus der erstaunten Welt, daß auch die politischen und kirchenpolitischen Theorien der J. vom heiligen Stuhl acceptiert, der moderne Katholizismus überhaupt fast ganz mit dem Jesuitismus identifiziert werden sollte. Erst die J. haben die ultramontane Theologie aus dem Gebiet der bloßen Spekulation in das praktische Leben zu übertragen und zur äußerlichen Geltung in der Kirche zu bringen gewußt, bis sie endlich 1870 ihr Werk mit der Proklamierung der päpstlichen Unfehlbarkeit krönten. Gleichzeitig bewiesen die von ihnen eingeführten Lehrbücher, wie z. B. die berüchtigte "Moral" vom Pater Gury (s. d.), daß auch noch die alte Unart kasuistischer Verdrehung und Entstellung des Sittengesetzes zu gunsten des Ordensinteresses und der äußerlichen kirchlichen Observanz bei ihnen in vollem Schwange war. Steht es auch buchstäblich in keinem dieser Lehrbücher geschrieben, so faßt man doch den Geist derselben mit Recht in dem Grundsatz zusammen, daß der Zweck die Mittel heilige. Eingekleidet wird dieser Grundsatz in die alte Losung des Ordens, wonach sein letzter Zweck die größere Ehre Gottes ist, sämtliche Mittel, sie zu vergrößern, daher gut sein müssen (omnia in majorem Dei gloriam), was natürlich unter der Voraussetzung zu verstehen ist, daß der Orden allein wisse, was zur größern Ehre Gottes dient. Jedenfalls verzichtet die jesuitische Moraltheologie gänzlich auf das Gesetz, welches die sittliche Natur des Menschen mit sich bringt, und gibt anstatt dessen ein Strafgesetzbuch, in welchem die verschiedenen Gewissensfälle sämtlich spitzfindig erörtert und zu gunsten des kirchlichen Interesses entschieden werden. Ein besonders charakteristischer Zug liegt dabei in dem sogen. Probabilismus, d. h. der Lehre, daß in solchen Fällen, wo das Urteil über eine Sache Gründe für sich wie gegen sich hat, dasjenige ohne Gewissensnot geschehen und als "wahrscheinlich" richtig angenommen werden dürfe, was auch nur einige oder nur ein einzelner angesehener Theolog billigen. Ferner wird jeder Überschreitung innerlicher Moralität dadurch Thür und Thor geöffnet, daß gelehrt wird, der sittliche Charakter jeder einzelnen Handlung werde durch die dabei obwaltende Absicht bestimmt, so daß unter Umständen die Übertretung sämtlicher Gebote gerechtfertigt erscheint (methodus dirigendae intentionis). Endlich wird jede Wahrhaftigkeit des Verkehrs dadurch zerstört, daß bei Eiden, Versprechungen oder Zeugnissen ein geheimer Vorbehalt (reservatio mentalis) und Zweideutigkeit des Ausdrucks als zulässig gelten.

Zu der wachsenden Empörung, welche diese in Predigt, Beichtstuhl und Jugendunterricht verbreiteten Grundsätze allmählich hervorriefen, trat nun aber seit 1871 ein politischer Gesichtspunkt, welcher in den J. eine Gefahr für das neue Deutsche Reich erkennen ließ. Dem Jesuitismus erschien dasselbe, weil durch das protestantische Preußen entstanden, von vornherein als ein Gegenstand des Abscheus und der entschiedenen Bekämpfung. Schon gegen den Norddeutschen Bund hatte der Orden in Frankreich und Österreich zum Kriege geschürt. Dann suchte er in steigendem Maß bei den Wahlen, in der Volksvertretung und im kirchlichen und bürgerlichen Gemeinwesen seine antinationalen und staatsfeindlichen Zwecke zu fördern, was um so gefahrdrohender erschien, als seit der Unterwerfung der deutschen Bischöfe unter die vatikanischen Dekrete auch die übrige katholische Geistlichkeit, selbst wo sie den J. durchaus nicht günstig gestimmt war, sich den Zielen des Ordens dienstbar hatte machen lassen. Unter diesen Verhältnissen schien ihre Ausweisung Pflicht der Selbsterhaltung, sie erfolgte durch das Reichsgesetz vom 4. Juli 1872. Bezüglich der Machtmittel, über welche die J. in diesem Zeitpunkt verfügten, teilt der "Catalogus provinciae austriaco-hungaricae" (1872, S. 1) mit, daß der Orden Jesu Anfang 1871 in 22 Provinzen: der englischen, aragonischen, österreichisch-ungarischen, belgischen, kastilischen, galizischen, deutschen, irländischen, Lyoner, mexikanischen, neapolitanischen, niederländischen, römischen, sizilischen und venezianischen, dann der von Champagne, Francia, Maryland, Missouri, New York, Turin und Toulouse benannten, oder in den fünf Assistenzen: Italien, Deutschland, Frankreich, Spanien und England, zusammen 8809 Mitglieder zählte. Die Assistenz England ist zusammengesetzt aus den Provinzen England (und Kanada), Irland, Maryland-New York und Missouri; die Assistenz Deutschland aus der deutschen, österreichisch-ungarischen, galizischen, belgischen und holländischen Provinz; die Assistenz Frankreich aus den Provinzen Champagne, Francia, Lyon, Toulouse. Zur Assistenz Spanien gehört auch die Provinz Mexiko. Im J. 1880 zählte der Catalogus Societatis Jesu 10,521 J., darunter 4859 Priester, auf. Die größte Zahl der J. kommt auf die Provinzen Kastilien (909) und Deutschland (852). Im J. 1841 gab es überhaupt nur 3563 J., ihre Zahl hat sich also seither verdreifacht. Neuerdings hat Leo XIII. das Werk Pius' VII. gekrönt, indem er 1886 dem Orden auch alle seine vor der Auflösung besessenen Vorrechte zurückgab. Vgl. außer den Schriften über die Geschichte der J. von de Pradt, Jordan, Duller, Kortüm, Crétineau-Joly, Laurent u. a.: Agricola, Historia provinciae Societatis Jesu Germaniae (Münch. 1727-54); "Corpus institutorum Societatis Jesu" (Prag 1757, 2 Bde.); Wolf, Allgemeine Geschichte der J. (Leipz. 1803, 4 Bde.); Lang, Geschichte der J. in Bayern (Nürnb. 1819); Sugenheim, Geschichte der J. in Deutschland (Frankf. a. M. 1847, 2 Bde.); Hoffmann, Geschichte und System des Jesuitenordens (Mannh. 1870); Thelemann, Der Jesuitenorden nach seiner Geschichte und seinen Grundsätzen (2. Aufl., Detm. 1873); Weicker, Das Schulwesen der J. (Halle 1863); Kelle, Die Jesuitengymnasien in Österreich (Münch. 1876); Bluntschli, Rom und die deutschen J. (Berl. 1872); v. Schulte, Die neuern katholischen Orden und Kongregationen (das. 1872); Zirngiebl, Studien über das Institut der Gesellschaft Jesu (Leipz. 1870); Huber, Der Jesuitenorden nach seiner Verfassung und Doktrin, Wirksamkeit und Geschichte (Berl. 1873); außerdem Ranke, Die römischen Päpste in den letzten vier Jahrhunderten (8. Aufl., Leipz. 1885, 3 Bde.); Carayon, Bibliographie historique de la Compagnie de Jésus (Par. 1864); Sommervogel, Dictionnaire des ouvrages anonymes et pseudonymes publié par des religieux de la Compagnie de Jésus (das. 1884, 2 Bde.).

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