Investitur

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Als Investitur bezeichnet man die Einweisung in ein Amt oder das Eigentumsrecht an Grundbesitz. Bei einer Investitur sind Symbole von großer Bedeutung. Der Streit um die kirchliche Investitur, d.h. der Einweisung von kirchlichen Amtsträgern mündete im Mittelalter in den Investiturstreit zwischen Kaiser und Papst (circa 1075–1122).

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