Insolvency Compliance

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Insolvency Compliance ist ein Teilbereich der Corporate-Compliance. Auch bei einer sorgfältigen Geschäftsführung kann ein Unternehmen durch Managementfehler oder eine widrige wirtschaftliche Situation in eine Krise geraten. Im Rahmen der Insolvency Compliance sind sodann spezielle insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Pflichten zu beachten. Im Mittelpunkt steht dabei die Insolvenzantragspflicht bei Insolvenzreife. Pflichtverstöße können persönliche Haftungen des Managements in empfindlicher Höhe hervorrufen und werden darüber hinaus auch strafrechtlich sanktioniert. Insolvency Compliance umfasst zum einen die Übereinstimmung des Handelns mit geltendem Recht und zum anderen die Überwachung der Eins-Haltung dieser Vorschriften durch Installation einer wirksamen Compliance-Organisation (Monitoring).

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Bedeutende Compliance-Regelungen

Im Rahmen von Insolvency Compliance ist Kardinalpflicht die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bei Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung). Zu den wichtigsten nationalen Regeln zur Erfüllung einer Insolvency Compliance zählen u.a.:

2 Ziele

Ziel ist es, die haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Risiken für Unternehmen und Unternehmer/ Manager durch die Einrichtung einer Compliance-Organisation zu kontrollieren.

3 Maßnahmen

Nur ein frühzeitiges Erkennen der Krise garantiert eine adäquate Auseinandersetzung mit derselben. Je nach Branche, Unternehmensgröße und Standortbedingungen ergibt sich für jeden Einzelfall eine andere Möglichkeit der optimalen Krisenbewältigung. Das Unternehmen sollte im Idealfall mit einem angepassten Geschäftsmodell erhalten werden. Bei einem institutionalisierten Monitoring der wirtschaftlichen Situation einschließlich der Insolvenztatbestände ist eine Krise in vielen Fällen abwendbar oder zumindest überwindbar.

4 Wer benötigt Insolvency-Compliance

Die Pflichten im Rahmen der Insolvency Compliance gelten direkt für die gesellschaftsrechtlich vorgesehenen Vertretungsorgane der Unternehmung. Betroffen sind unabhängig von etwaigen Beschlussfassungen und handelsregisterlichen Eintragungen auch so genannte faktische Geschäftsführer, die die Gesellschaft tatsächlich leiten. Innerhalb der Geschäftsleitung sind Aufgabenzuweisungen durch Ressortbildungen möglich und bei größeren Unternehmungen üblich. In der Krise sind jedoch sämtliche zur Vertretung berufenen Personen Adressat der insolvenzspezifischen Pflichten.

Auch Aufsichtsräte, Beiräte, leitende Angestellte, weitere Mitarbeiter und auch Externe können betroffen sein. In § 14 StGB ist explizit vorgesehen, dass sich Personen strafbar machen können, die mit der Betriebsleitung oder Wahrnehmung betriebsbezogener Aufgaben beauftragt sind.

5 Literatur

6 Einzelnachweise


7 Weblinks



8 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: 212.121.144.106 angelegt am 15.5..2010 um 05:, ,
Alle Autoren: Weissbier, Lutheraner, 212.121.144.106

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway