Honig

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Honigbiene auf einer Löwenzahnblüte

Honig bzw. Bienenhonig ist nach der deutschen Honigverordnung ein von Honigbienen zur eigenen Nahrungsvorsorge aus dem Nektar von Blüten oder den zuckerhaltigen Ausscheidungsprodukten verschiedener Insekten erzeugtes und vom Menschen genutztes Lebensmittel.[1] Produkte anderer Staaten ohne Herkunftsbezeichnung entsprechen in der Regel nicht dieser Definition.

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Andere Lexika





  1. https://www.gesetze-im-internet.de/honigv_2004/BJNR009200004.html

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