Hermann Schulze-Delitzsch
Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Hermann Schulze)
Hermann Schulze-Delitzsch, eigentlich Franz Hermann Schulze (* 29. August 1808 in Delitzsch; † 29. April 1883 in Potsdam), war ein deutscher Sozialreformer, Jurist und Politiker. Er gehört neben Eduard Pfeiffer, Victor Aimé Huber, Karl Korthaus, Wilhelm Haas und Friedrich Wilhelm Raiffeisen zu den führenden Gründervätern des deutschen Genossenschaftswesens.
1859 wurde er in das Preußische Abgeordnetenhaus gewählt. Im Deutschen Reichstag setzte er sich mit mehreren – abgelehnten – Gesetzentwürfen für ein demokratisches Vereins- und Versammlungsrecht ein.[1]
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914. I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867–1881), 4. Band: Arbeiterrecht, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Karl Heinz Nickel und Heidi Winter, Darmstadt 1997, S. 6, 8, 15, 20, 30–37, 39, 44–47, 68, 85, 91 f., 99, 105 f., 108, 111, 124, 129–134, 137, 238–241, 243 f., 248–253, 256 f., 259, 261–263, 267, 277 f., 284, 286–288, 292–294, 305, 337, 457, 467, 471–474, 481, 487, 489, 661.
Kategorien:
- PPA-Kupfer
- Reichstagsabgeordneter (Norddeutscher Bund)
- Mitglied des Zollparlaments
- Reichstagsabgeordneter (Deutsches Kaiserreich)
- Mitglied der Preußischen Nationalversammlung
- DFP-Mitglied
- Bankier
- Person (Genossenschaftswesen)
- Deutscher Freimaurer
- Freimaurer (19. Jahrhundert)
- Burschenschafter (19. Jahrhundert)
- Politiker (19. Jahrhundert)
- Deutscher
- Geboren 1808
- Gestorben 1883
- Mann
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.