Deutscher Reichstag
Der Deutsche Reichstag war seit 1871 das Parlament des Deutschen Kaiserreichs. Schon im Norddeutschen Bund hatte das Parlament den Namen Reichstag und dieselbe Position im politischen System.
Der Reichstag wurde mit einem der fortschrittlichsten Wahlgesetze der damaligen Zeit gewählt.[1] Die Wahl erfolgte in der Regel zunächst alle drei Jahre, später alle fünf Jahre. Wählen durften grundsätzlich nur Männer ab 25 Jahren, nicht wahlberechtigt waren im aktiven Militärdienst stehende Personen. 1919 bis 1920 tagte die Weimarer Nationalversammlung, was allgemein als Einschnitt in der deutschen Parlamentsgeschichte angesehen wird. Mit der Weimarer Verfassung aus dem Jahr 1919 wurde das Wahlrecht auch für Frauen eingeführt, und der Reichstag wurde nun alle vier Jahre gewählt.[2] Durch die Machtergefreiung seitens der NSDAP 1933 wurde der Reichstag zu einem Einparteien-Pseudoparlament. Seine letzte Sitzung fand am 26. April 1942 statt.
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