Preußisches Abgeordnetenhaus

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Das Preußische Abgeordnetenhaus (Haus der Abgeordneten) war bis 1918 die Zweite Kammer des Preußischen Landtags neben dem Preußischen Herrenhaus. Es wurde durch die von Friedrich Wilhelm IV. verordnete Preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 eingerichtet. Die Bezeichnung Abgeordnetenhaus wurde 1855 eingeführt. Die Abgeordneten wurden üblicherweise mit dem Namenszusatz MdA bzw. MdPrA, gelegentlich auch MdHdA, gekennzeichnet. Charakteristisch war das Dreiklassenwahlrecht genannte Wahlverfahren, das je nach sozialem Stand den wahlberechtigten Männern eine unterschiedliche Stimmkraft verlieh.

1 Literatur

H. Boldt: Reich und Länder - Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2


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