Arbeitslosengeld II

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Das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV genannt) wird in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt, wenn ein Betroffener bedürftig ist und keine wesentlichen Vermögenswerte mehr besitzt. Es wird verlangt, dass er den Nachweis dafür erbringt, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann.

In Deutschland war früher der Begriff Arbeitslosenhilfe üblich. Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[1] eingeführt (siehe Hartz-IV-Reform),

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1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (Vorlage:BGBl).

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