Arbeitslosenhilfe
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Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine Sozialleistung für Arbeitssuchende (siehe Arbeitslosigkeit) bezeichnet. Die Leistung wurde vom Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit genannt) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt. Die Mittel wurden vom Staat aus den Steuern finanziert. Vorgänger und Vorbild war die „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik.
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