Gesonderte und einheitliche Feststellung
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Die gesonderte Feststellung der Einkünfte, oft auch gesonderte und einheitliche Feststellung genannt, ist im deutschen Steuerrecht ein Verwaltungsverfahren, um beispielsweise die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Personengesellschaft festzustellen, und zwar einheitlich für alle Gesellschafter. Die im Feststellungsbescheid enthaltenen Angaben werden in einem zweiten Verwaltungsschritt in die individuellen Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter übernommen. Das Verfahren kann von amtswegen und auf Antrag eingeleitet werden. Die Vorschriften dazu sind in den §§ 179 ff. der Abgabenordnung zu finden.
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