GEMA-freie Musik

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GEMA-freie Musik bezeichnet zum einen Musik, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) anfallen. Ein Werk wird auch dann GEMAfrei bezeichnet, wenn das Urheberrecht erloschen ist. Das ist dann der Fall, wenn der Komponist länger als 70 Jahre tot ist und somit die Schutzfrist abgelaufen ist, § 64 UrhG.

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