Gästeliste
Eine Gästeliste dient dazu, im Vorfeld einer Veranstaltung im privaten oder halböffentlichen Rahmen bestimmten Personen einen freien, ausschließlichen oder einen bevorzugten Eintritt zu gewähren.
Die Gründe, weshalb bestimmte Personen im Rahmen einer Veranstaltung auf eine Gästeliste kommen, sind vielfältig. Meist handelt es sich um sehr viele Teilnehmer, oder die Einlasskontrolle erfolgt durch einen Dienstleister. Der Veranstalter z.B. eines Konzertes kann hierbei verschiedenen Leuten freien Eintritt gewähren. Es kann sich um Personen handeln, die sich im Vorfeld einer Veranstaltung z.B. durch unentgeltliche Mitarbeit verdient gemacht hatten. Auch Journalisten, die über eine Band beziehungsweise über das Konzert berichten wollen, erhalten oft einen Gästelistenplatz. Der Vermerk +1 kann bedeuten, dass diese Person noch jemanden mitbringen darf, der dann ebenfalls umsonst Einlass bekommen soll.
Das Stehen auf einer Gästeliste bedeutet allerdings nicht immer, dass man einen freien Eintritt erhält. In vielen Clubs oder Diskotheken kann dies bedeuten, dass diejenige Person zwar in den Club rein darf, aber trotzdem den Eintrittspreis bezahlen muss. Falls die Zahl der Teilnehmer bei einer Veranstaltung begrenzt ist, kann der Besucher, der auf der Gästeliste steht, einen bevorzugten Einlass erhalten. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen separaten Eingang handeln, wobei in den meisten Fällen auch die Wartezeiten kürzer sind.
Die Gästeliste findet auch oft bei der Planung einer Hochzeit oder einer Bestattungsfeier Verwendung. Im privaten Rahmen ist meist die Verwandtschaft oder eine soziale Beziehung die Voraussetzung dafür, dass Personen auf die Liste kommen.
Ein Fehler in der Liste führt oft zu Verwicklungen, dargestellt z.B. in dem Film Der Partyschreck. Es gibt auch Fälle wie ein Staatsbankett mit dem US-Präsidenten Barack Obama, bei dem Menschen teilnehmen, die gar nicht eingeladen sind.[1] Sie waren oft alleine durch ihr sicheres Auftreten auf das Bankett gelangt. Ein Hinweisschild mit der Aufschrift geschlossene Veranstaltung schützt also nicht immer vor ungebetenen Gästen.
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- Erster Autor: Yülli angelegt am 06.10.2009 um 19:23, weitere Autoren: Olbertz, PaterMcFly, WikiPimpi, Aka, Xocolatl
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