Fremdkapital
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Fremdkapital ist laut der Betriebswirtschaftslehre das Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der sogenannten Innenfinanzierung stammt (das sind zum Beispiel Rückstellungen). Gegensatz ist das Eigenkapital. Die Doppelte Buchhaltung kennt den Begriff nicht.
Zum Fremdkapital zählen insbesondere
- Darlehen von Kreditinstituten, Lieferantenkredite, Kundenkredite und Anleihen, die mit weiteren Finanztiteln unter dem Oberbegriff Verbindlichkeiten zusammengefasst werden;
- Rückstellungen, die für voraussehbare und später zu leistende Zahlungen gebildet werden, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, beispielsweise für Pensionen (Pensionsrückstellungen), Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr;
- Passive Rechnungsabgrenzungsposten.
1 Siehe auch
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