Freiwillige Gerichtsbarkeit
Aus PlusPedia
Mit dem Ausdruck freiwillige Gerichtsbarkeit bezeichnet man in Deutschland Verfahren und Tätigkeiten im Zivilrecht, die nicht in der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern seit dem Jahr 1900 im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und seit 2008 im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt sind. Beispiele sind die Tätigkeiten eines Schiedsmannes und eines Betreuers.
Andere Lexika
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.