Flüchtlingsunterkunft (Deutschland)

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Eine Flüchtlingsunterkunft in Deutschland dient der vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Zu solchen Unterkünften zählen Containergebäude, Schulgebäude, unausgestattete Gewerbebauten,[1] Turnhalle und einfache Hotels. Sie wird auch als Erstaufnahmeeinrichtung bezeichnet. Nach der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurden zahlreiche solcher Einrichtungen geschaffen. In Einzelfällen mussten Hotelgäste sogar in ein anderes, höherwertiges Hotel umziehen, ohne dass sie deswegen mehr bezahlen mussten.[2] Oft wird auch der Begriff Notunterkunft dafür verwendet.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





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3 Einzelnachweise

  1. Information des Münchener Flüchtlingsrates.. Abgerufen am 11. Januar 2015.
  2. Nachweis von FMRauch in Dresden, Dezember 2015

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