Familie Venino
Die Familie Venino war eine italienische Kaufmannsfamilie, die von 1670 bis 1703 in Heilbronn ansässig war. Der bekannteste war Carlo Venino, der „als erster italienischer Kaufmann“[1] sich in Heilbronn niedrließ und 1693 als reicher Mann verstarb. Von ihm hatte sich eine Grabplatte aus dem Heilbronner Klarakloster erhalten. Die Venino hatten auch in anderen Städten Niederlassungen, so in Mannheim und Eppingen.
Inhaltsverzeichnis
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1 Geschichte
1.1 Carlo Venino
Es gelang nur zwei italienischen Spezereikrämern, die aus dem Gebiet des Comer Sees stammten, sich in der lutherisch geprägten Reichsstadt Heilbronn niederzulassen. Neben der Familie Bianchi war es die Familie Venino. Carlo Venino war besonders daran interessiert, gerade in Heilbronn eine kaufmännische Niederlassung zu gründen. Dies war dem Umstand geschuldet, dass der Neckar damals ein wichtiger Handelsweg für die Spedition der Waren aus dem Norden über Mainz nach Württemberg und Oberdeutschland war. Wegen der Schifffahrtsunterbrechung durch die Mühlenwehre erreichte Heilbronn eine gewisse Form von Monopolstellung im Güterumschlag am Neckar. Carlo Venino stammte aus Bellagio und siedelte sich „als erster italienischer Kaufmann“[2] um 1670 in Heilbronn mit seiner Frau an.[3]
Der im September 1670 als Schutzverwandter beschriebene Carlo Venino war jedoch in lange Auseinandersetzungen mit den einheimischen Kaufleute verstrickt, weswegen Venino auch in den Ratsprotokollen erwähnt wird. Der Grund für den Rechtsstreit war in der Tatsache begründet, dass Venino seine Waren nicht nur auf den Jahrmärkten, sondern auch auf den Wochenmärkten anbieten wollte. Dagegen gingen die Heilbronner Kaufleute vor und beschwerten sich bei dem Heilbronner Rat. Dieser stand jedoch auf der Seite Veninos. Die einheimischen Kaufleute waren jedoch gegen Venino, weil „er nicht nur Gewürz und italienische Waren, sondern auch solche verkaufe, mit denen die hiesigen Handelsleute und die Apotheker zu handeln pflegten“.[4] Der Rechtsstreit wurde im Januar 1672 mit einer vom Rat genehmigten Capitulation beendet, die Venino zu beeiden hatte [5][6]Die Capitulation bestand in einer Auflage, die besagte in welchem Umfang und auf welche Art und Weise Venino in Heilbronn handeln durfte. Er durfte demnach nur sog. italienische Waren verkaufen und dies nur auf den Jahrmärkten. Der Verkauf auf den Wochenmärkten wurde Venino untersagt. Die italienischen Waren bestanden aus Zitrusfrüchten, Nüssen, Käse, Salami, Sardellen, Ölen, Seife, Fisch, Kaffee, Zucker und Seide. Da sich Venino nicht an die auferlegten Beschränkungen hielt, legten am 18. März 1679 die Heilbronner Kaufleute eine Klagschrift gegen Carlo Venino vor, weil er „seiner vorgeschriebenen Ordnung in etlichen Punkten zuwider gehandelt“[7] habe. Der Rechtsstreit vor dem Heilbronner Rat hielt das ganze Jahr an. Schließlich forderte Carlo am 9. Dezember 1679 eine die Änderung seiner Auflagen (Capitulation), ansonsten würde er seinen Wohnort ändern. Daraufhin verlas am 29. Januar 1680 der Heilbronner Rat eine veränderte Capitulation, mit dem der Rat dem italienischen Handelsmann Venino – entgegen den Forderungen der einheimischen Kaufleute – entgegengekommen war. Carlo Venino importierte auch ausländischen Wein, wie z.B. württembergischen Wein, der jedoch sofort von Heilbronn konfesziert wurde. Venino musste eine Strafe von 100 Talern zahlen.[8]Carlo Venino verstarb 1693 und wurde im Klarakloster (Heilbronn) begraben, wovon noch sein Grabdenkmal zeugte. Die Umschrift lautete:ANNO 1693 IST IN GOT SELIG ENTSCHLAFEN DER EHRNVESTER UND VORGEACHTETER HERR CAROLUS VENINO ITALIENER GEWESTER HANDELSMANN IN HAILBRONNEN IST ER VERSCHIEDEN SEINES ALTERS 56 JAHR DESEN SELEN WOLLTE GOTT GENEDIG UND BARMHERZIG SEIN. AMEN. Veninos Grabstein wurde in der Gruft der Klosterkirche 1889 gefunden und 1944 im Lapidarium des Landesmuseums Stuttgart zerstört.[9][10]
1.2 Johanna Maria Juditha Venino
Nachdem Tod des Carlo Venino, entbrannte ein erneuter Rechtsstreit zwischen den Heilbronnern Kaufleuten und Veninos Witwe. So schrieb am 27. Januar 1694 der Syndicus Brunner an den Heilbronner Rat, dass eine Kontrolle ergeben hatte, dass Carlo Venino seine Auflagen (Capitulation) nicht eingehalten habe. Demzufolge habe Venino mit Gewürzen, Blaufarbe und Heringen gehandelt und dies en détail. Daraufhin wünschten die Heilbronner Kaufleute, dass der Heilbronner Rat die alleinstehende Witwe Johanna Maria Juditha Venino aus der Stadt weisen solle. Der Rat beschloss jedoch, dass die Witwe hier in Heilbronn verbleiben dürfte. Später wurden erneut Beschwerden gegen den 1693 verstorbenen Carlo Venino erhoben, die in der Ratssitzung vom 24. März 1696 ausführlich verlesen wurden. In sechs Punkten beschrieb der Heilbronner Rat die gravamina :
„Er sei der von ihm am 13. Januar 1672 beeidigten Ordnung nicht nachkommen, habe nicht nur mit den ihm erlaubten italienischen Waren gehandelt, sondern auch mit Stockfisch, Hering, Tabak, Lebertran, Seife und dergleichen, sie auch unerlaubt en detail verkauft, seine Waren, auch Kommissionsgüter, nicht jederzeit ins Lagerhaus gebracht, sondern in seinem Sandhof niedergelegt, wodurch er das publicum defraudiert habe. Er habe außerdem seine welschen Früchte und andere Waren seit 15 Jahren nicht durch die ratsverordnete Prüfung visitieren lassen und zudem seinen Laden täglich offen gehabt, obwohl ihm dies nur zu den Jahrmärkten erlaubt sei. [11]“
Über mehrere Seiten hinweg sind in den Heilbronner Ratsprotokollen, die von den Heilbronner Kaufleuten vorgebrachten Verstöße des Venino festgehalten. Die einheimischen Kaufleute erhofften sich von den Vorwürfen, „dass sie als Bürger in den beschwerlichen Kriegszeiten die onera zu tragen hätten, während Venino seine Abgabenpflicht umgehe und die Stadt betrüge “[12] Trotzdem durfte die Witwe Venino sich weiter in Heilbronn aufhalten und Handel treiben. Von dem Handel der Venino wollte der Heilbronner Rat weiter profitieren, „da man nicht ermessen könne, daß sie [die einheimischen Kaufleute] die italienischen Waren zu einem wohlfeileren Preis anbieten könnten“.[13]
Die Witwe Venino entgegnete, dass bereits eine Strafe von 20 Reichstaler gezahlt worden sei, weil ihr verstorbener sich nicht an die Auflagen der Stadt gehalten hatte. Später brachte sich noch weiter vor, dass der Heilbronner Rat im Jahre 1680 mit ihrem Mann vereinbart habe, dass sie ihren Laden auch außerhalb der Jahrmärkte offen halten dürfe und sie ihre Waren nicht besichtigen lassen müsse, und sie bat darum, dass jene Capitulation von 1680 wieder in Kraft trete. Weiter meinte die Witwe: Wenn sie ihren Laden auch außerhalb der Märkte halb offen halten dürfe, wolle sie „jährlich ein etliches der Statt beitragen“.[14] Daraufhin veranlasste der Heilbronner Rat, dass die Heilbronner Kaufleute in einer Frist von acht Tagen die Capitulation von 1680 vorzulegen habe, weil sie damals auch ihnen zugestellt worden sei. Da die Vereinbarung aus dem Jahre 1680 nicht mehr aufzufinden war, baten die Heilbronner Kaufleute dass die Capitulation de anno 1672 – die günstiger für die einheimischen Krämer war – neu aufzustellen sei. Am 12. August 1697 beschwerten sich die Heilbronner Krämer, dass die Witwe wiederholt gegen ihre Auflagen (Staat) verstoßen habe. Darauhin verschof der Rat die weitere Beratung, „weil jetz die Zeit zu kurz“[15] sei. Johanna Maria Juditha Venino starb 1697.
1.3 Andrea Venino
Nachdem die Witwe Venino im November 1697 verstarb, beschwerten sich die Heilbronner Krämer gegen den Sohn Andreas Venino. Außerdem forderten im Juni 1702 die einheimschischen Krämer, dass alle "Welschen" so auch Andreas Venino ausgewiesen werden sollten. Im Jahre 1703 beriet der Heilronner Rat ob man beide italienischen Handelsleute aus der Stadt ausweisen sollte oder ob man einen „auf die Prob“ [16] in der Stadt behalten solle. Man entschied sich am 20. März 1703 dafür Andreas Venino auszuweisen. Wegen Andrea Venino hatte sich im Jahre 1698 die Stadt Dinkelsbühl mehrmals an den Heilbronner Rat gewandt. Der Grund war, dass Andreas Venino seine Schulden bei dem in Dinkelsbühl ansäsischen Handelsmann Johann Baptist Vanossi begleichen sollte. Selbst nachdem Venino durch das Stadtgericht verurteilt worden war, beglich er nicht seine Schulden bei Vanossi. Schließlich sah sich die Reichsstadt Dinkelsbühl gezwungen im März 1703 Veninos Verhaftung zu beantragen. Im September 1702 hatte ein angeblich königlicher Kurier in der Nacht die Stadt betreten wollte. Auf Befragen Veninos, gab dieser unter Eid an, dass es sich bei dem Kurier um einen mit ihm befreundeten jungen Brentano aus Heidelberg gehandelt haben soll, der Südfrüchte der Ehefrau von Kצnig Joseph I. bringen wollte. Diese befand sich beim König, der sich mit der Reichsarmee auf dem Weg an den Rhein befand. Nachdem Andrea Venino aus Heilbronn ausgewiesen wurde, siedelte er sich 1703 in Neckarsulm an, wo er im Dezember 1703 Maria Jakobina Herold, verwitwete Stein, heiratete. [17][18][19]
2 Stammbaum
Carlo Venino (* 1637 in Bellagio; † 10. September 1693 in Heilbronn) ∞ Johanna Maria Juditha (* ?; † 1697 in Heilbronn)
- Andreas Venino († ?) ∞ (Dezember 1703) Maria Jakobina Herold, verwitwete Stein
3 Literatur
- Thea E. Stolterfoht: Italienische Kaufleute in der Reichsstadt Heilbronn in der Frühen Neuzeit (1670–1773). In: heilbronnica 3. Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte Stadtarchiv Heilbronn, Heilbronn 2006 (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Stadt Heilbronn 17), S. 119–204, zur Geschichte der Familie Venino siehe Seite 131 bis Seite 139. (online; PDF, 627 Kb)
4 Einzelnachweise
- ↑ Stolterfoht, S. 132
- ↑ Stolterfoht, S. 132
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 21.9.1670, in dem Carlo Venino bereits als Schutzverwandter bezeichnet wurde.
- ↑ Stolterfoht, S. 132
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 8.1.1672
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 12.1.1672.
- ↑ Stolterfoht, S. 133
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll u.a. vom 20.7.1686, 5.11.1695 und vom 3.10.1697, mit einem Verbot für die Witwe des Carlo Venino ausländischen Wein einzuführen.
- ↑ Julius Baum: Katalog der königlichen Altertümersammlung in Stuttgart. Band 3: Die deutschen Bildwerke des 10.-18. Jhs, Stuttgart/Berlin 1917, S. 327.
- ↑ Willi Zimmermann: Das Klarakloster – neu entdeckt und rekonstuiert. In: Willi Zimmermann, Christhard Schrenk (Hrsg.):Neue Forschungen zum Heilbronner Klarakloster. Stadtarchiv Heilbronn, Heilbronn 1993, ISBN 978-3-928990-42-4 (Kleine Schriftenreihe des Archivs der Stadt Heilbronn. Band 26), S. 7 bis 44, dort S. 34.
- ↑ Stolterfoht, S. 136
- ↑ Stolterfoht, S. 136
- ↑ Stolterfoht, S. 136
- ↑ Stolterfoht, S. 137
- ↑ Stolterfoht, S. 137
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 9.5.1696, 23.6.1696, 3.6.1697 und vom 12.8.1697
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 20.6.1702 und vom 20.3.1703
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 16.3.1698, 28.5.1698, 12.11.1698 und vom 10.3.1703
- ↑ StadtA Heilbronn, Ratsprotokoll vom 11.4.1703, 16.5.1703, 12.6.1703, 23.6.1703, 2.8.1703, 20.9.1703 und vom 22.9.1703
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