Ewige Verdammnis

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Verdammnis (althochdeutsch firdammon; von lat. damnare, „büßen lassen“, „verurteilen“, „verwerfen“; zu lat. damnum „Buße“, „Verlust“, „Schaden“), auch in der Erweiterung ewige Verdammnis, bedeutet in der katholischen Kirche das Verworfensein vor Gott und die Verurteilung zur Pein einer Höllenstrafe aufgrund begangener Taten. Von jemandem, der sprichwörtlich „der Verdammnis anheimgefallen“ ist, wird angenommen, dass er entweder in der Hölle ist, sich nicht im Stand der Gnade befindet oder von Gott verworfen worden sei. In Einzelfällen wurde nach einer Exkommunikation vom Papst mit ewiger Verdammnis gedroht, so zum Beispiel von Papst Innozenz III. gegenüber dem Grafen Raimund VI. von Toulouse.[1]

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Ewige Verdammnis) vermutlich nicht.




  1. Hochspringen Barber, S. 122–123; Roquebert, S. 116. Brief Si parietem cordis vom 29. Mai 1207: Innocentii III Registrorum sive Epistolarum, hrsg. von Jacques Paul Migne. In: Patrologiae cursus completus. Series Latina. Bd. 215, Sp. 1166.

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