Erwerbsminderung

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Der Begriff Erwerbsminderung besagt, dass eine Person aus verschiedenen Gründen nicht mit voller Kraft in einem oder mehreren Berufen arbeiten kann. Er unterscheidet sich von den Begriffen Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit. Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (kurz MdE) wird ähnlich wie die Schwerbehinderung in bestimmten Prozentsätzen angegeben.

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