Schwerbehinderung
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Schwerbehinderung ist meist ein Begriff zur Bezeichnung von Menschen mit einer hochgradigen, körperlichen Beeinträchtigung. Menschen sind nach deutschem Recht gemäß § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Darunter fallen insbesondere blinde und stark gehbehinderte Personen. Im Jahr 2017 gab es in Deutschland rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, dies entspricht 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Mehr als 75 Prozent dieser Schwerbehinderten waren über 55 Jahre alt.[1]
1 Weblinks
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Statistik zu schwerbehinderten Menschen Abgerufen am 21. September 2019.
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