Erneuerbare-Energien-Gesetz
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Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) regelt die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern seit dem Jahr 2000 feste Einspeisevergütungen. Das EEG berücksichtigte darüber hinaus bis 2017 auch noch Gichtgas, Konvertergas und Kokereigas aus der Stahlerzeugung.[1] Vorgänger war das Stromeinspeisungsgesetz von 1991.
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