Erdbestattung

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Die Erdbestattung, manchmal auch kurz nur Beerdigung genannt, ist im Gegensatz zur Feuerbestattung die Verbringung des vollständigen Leichnams nach dem Tod unter die Erde, meist auf einen Friedhof. Die Erdbestattung ist in Mitteleuropa und in vielen anderen Kontinenten die am weitesten verbreitete Bestattungsform. Bei dieser Form der Bestattung gelten in vielen Ländern Bestattungsfristen. Meist wird der Verstorbene in einem ausgewählten Sarg eingebettet und auf dem Friedhof im Sarg in einem Erdreihengrab, Erdwahlgrab oder Familiengrab beigesetzt. Im Islam gibt es genaue Regeln: Der Leichnam soll in Leinentücher gewickelt und ohne Sarg ins Grab gelegt werden. Rechtsseitig oder auf dem Rücken liegend geht die Blickrichtung nach Mekka. Die Bestattung soll unverzüglich, möglichst noch am Sterbetag, erfolgen.[1] Im Judentum ist die Erdbestattung vorgeschrieben.

Die Erdbestattung hat eine lange Tradition in der christlichen Kultur. Mit einer Sargbestattung auf dem Friedhof können sich viele Trauernde mit dem Todesfall besser abfinden und diesen verarbeiten, da er oftmals als natürlicher empfunden wird. Bei einer Erdbestattung begleitet die Trauergemeinde nach dem Gottesdienst oder der Trauerfeier den Verstorbenen zum Grab und gibt ihm das letzte Geleit. Oft ist dies einer der schmerzlichsten Momente während der Beisetzung, denn das Herablassen ins Erdreich macht das Unwiderrufliche und Endgültige des Todes besonders deutlich. Dies ist aber auch ein wichtiger Punkt in der Trauerbewältigung.

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1 Situation in Deutschland

In Deutschland ist es die traditionelle Form der Bestattung. Viele Familien verlangen somit auch die Beisetzung in einem Sarg auf dem Friedhof. Anfang der 1990er Jahre lag der Anteil der Erdbestattungen bundesweit bei zwei Dritteln.[2]

Für 2016 gab der Bundesverband der Deutschen Bestatter ein Verhältnis von 64 Prozent Feuerbestattungen zu 36 Prozent Erdbestattungen an.[3] Eine Erdbestattung kann frühestens nach 48 Stunden und soll spätestens nach 96 Stunden erfolgen. Dabei kann es Ausnahmen geben.

Das Begräbnis erfolgt auf einem kommunalen bzw. städtischen oder kirchlichen Friedhof. Die Grabstelle wird meist für eine oder zwei Personen sowie einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung von Ruhefristen erworben. Erst nach Ende der Ruhezeit kann die Grabstelle wieder belegt werden. Dabei wird zwischen Reihengrab und Wahlgrab entschieden. Bei einem Reihengrab wird der Verstorbene in einem vorgegebenen Grab beigesetzt, während Angehörige die Grabstelle bei einem Erdwahlgrab frei wählen können. In einigen Städten gibt es das Grab in bevorzugter Lage.[4] Während das Erdreihengrab der Reihe nach vergeben wird, können Angehörige bei einem Wahlgrab die Lage und Größe des Grabs meist frei entscheiden. Ein Wahlgrab kann auch auf einer Wiese liegen. Das Wiesengrab gehört zu den beliebten Wahlgräbern. Hier wird der Sarg oder die Urne des Verstorbenen auf einer Wiese, die zu diesem Zweck dafür vorgesehen ist, neben oder auf dem Friedhof beigesetzt. Die Grabstätte des Wiesengrabs erhält eine flache, liegende Grabplatte, die der Wiesenhöhe entspricht.

2 Kosten

Eine Erdbestattung kostet oft mehr als eine Feuerbestattung, da hier der Aufwand der Beerdigung deutlich höher ist und die Kosten für den Sarg zu berücksichtigen sind. Aufgrund der Sarggröße sind für Erdbestattungen große Gräber erforderlich, und es sind längere Ruhefristen einzuhalten. Jedoch stellt der Platzmangel auf Friedhöfen insbesondere in Städten ein Problem dar, was sich auch an den steigenden Nutzungsgebühren für den Friedhof zeigt.

3 Weblinks

4 Vergleich zu Wikipedia




5 Einzelnachweise

  1. Klaus Dirschauer: Die islamische Bestattung und die Bräuche der Trauer. In: Mit Worten begraben: Traueransprachen entwerfen und gestalten. Donat Verlag, Bremen 2012, S. 101–112
  2. Feuerbestattung. In: bestattung-grabgestaltung.de, abgerufen am 11. Januar 2023 (hier für das Jahr 1993).
  3. Der Friedhof: Ein Ort, an dem unsere Trauer Halt findet. (Archivversion vom 16. August 2018) Presseinformation des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, 3. Juli 2017.
  4. zum Beispiel in Emden

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