Eisenbahnbundesamt
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Staatliche Ebene | Bund |
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Stellung der Behörde | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde(n) | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Gründung | 1. Januar 1994 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Gerald Hörster, Präsident |
Anzahl der Bediensteten | 1178 (Stand: Mai 2019)[1] |
Haushaltsvolumen | 105,1 Mio. EUR (2019)[2] |
Website | www.eba.bund.de |
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit 1994 bestehende selbstständige deutsche Bundesoberbehörde im Bereich der Bundesverkehrsverwaltung. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und wird von einem Präsidenten geleitet. Einige Zuständigkeiten wurden ab 2005 an die Bundesnetzagentur übertragen. 2013 war das EBA zuständig für rund 38.000 Kilometer Schienenwege.[3]
Gemäß § 47e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wurde das EBA außerdem im Rahmen der Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie für die Meldung der Haupteisenbahnstrecken, die Lärmkartierung der bundeseigenen Schienenwege, die Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten und die entsprechenden Aktionspläne zur Lärmminderung zuständig; eine Beschränkung gilt jedoch für die Ballungsräume, bei denen das EBA an den Aktionsplänen nur mitwirkt.
1 Weblinks
- Liste des übergeordneten Netzes (Excel-Tabelle), herausgegeben vom Eisenbahn-Bundesamt, Stand: 31.10.2019
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Enak Ferlemann: Antwort vom 28. Mai 2019 auf die schriftliche Frage Nr. 93 der Abgeordneten Sabine Leidig (DIE LINKE.). In: Drucksache 19/10535. Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln 31. Mai 2019, ISSN 0722-8333, S. 68 (in dieser Zahl sind 10 Beschäftigte des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung DZSF sowie 29 Beschäftigte des Eisenbahn-Cert EBC enthalten, online).
- ↑ Bundeshaushalt. www.Bundeshaushalt.de. Abgerufen am 23. Oktober 2019. (de)
- ↑ Nikolaus Doll: Sparkurs bei Bahnaufsicht gefährdet Zugverkehr. In: Die Welt. Nr. 199, 27. August 2013, ISSN 0173-8437, S. 9 (ähnliche Version online).
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