Duma
Die Duma war in Russland zunächst eine Ständeversammlung der weltlichen Landesherren (Bojaren), die im Semski Sobor ein Gegengewicht zum Klerus bildeten. 1649 bestand der Semski Sobor aus 315 Mitgliedern. Unter den Romanows verlor diese Ständeversammlung allmählich ihre Bedeutung. 1721 schuf Peter der Große einen Regierenden Senat. Der Senat und auch seine Nachfolgeinstitutionen bestanden nur aus wenigen Personen, eine Gewaltenteilung gab es praktisch nicht. Der spätere Staats- oder Reichsrat, der durch den Zaren ernannt wurde, wuchs bis 1905 auf 90 Mitglieder an.
Erste Ansätze einer Demokratie gab es im kaiserlichen Russland mit der Bildung der lokalen Selbstverwaltungen auf dem Land (Semstwo) 1864 und in den Städten (Stadtduma) 1870. Erst nach dem Petersburger Blutsonntag 1905 stimmte Zar Nikolaus II. der Schaffung einer Staatsduma als zweiter Kammer neben dem Reichsrat zu.[1]
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