Diakonie
Unter Diakonie (altgriechisch διακονία diakonía = ‚Dienst‘) versteht man im Christentum alle Aspekte des Dienstes am Menschen im Rahmen der Kirche oder einer anderen christlichen Organisation. Die Theologie sieht in der Diakonie neben dem Zeugnis bzw. Bekenntnis und der Gottesdienstgestaltung (Liturgie) eines der drei Tätigkeitsbereiche der Kirche. Aus theologischer Sicht ist die Diakonie zunächst auf der Ebene der einzelnen Kirchengemeinden verankert. Dieses Verständnis hat sich inzwischen verändert.
Zahlreiche Organisationen der Diakonie sind heute eher eigenständig, z.B. als Diakonisches Werk oder Krankenhaus, wobei vielfach die Rechtsform der Stiftung und neuerdings auch die der gemeinnützigen GmbH gewählt wird. Im Bereich des Arbeitsrechts gilt das Kirchenrecht, wobei die evangelische Kirche inzwischen ein Mitarbeitervertretungsgesetz hat. Besondere die evangelischen Organisationen tragen oft das Wort „Diakonie“ oder „diakonisch“. Demgegenüber ist in der katholischen Kirche das Wort Karitas (‚Nächstenliebe‘) Namensgeber vergleichbarer Organisationen wie Caritas oder Deutscher Caritas-Verband.
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