Deutsche Staatsangehörigkeit

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Die deutsche Staatsangehörigkeit (auch Staatsbürgerschaft genannt) wird in der Regel mit der Geburt erworben. Außerdem können Personen deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland und leben bzw. wohnen seit mindestens acht Jahren gewöhnlich in Deutschland.

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