Deutsche Beamte betrügen ungestraft die Sozialkassen

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Deutsche Beamte betrügen beim Kindergeld und kassierten durch diese kriminellen Praktiken jährlich Millionenbeträge aus den Sozialkassen. Die Politik tat bisher wenig dagegen. Aufgedeckt wurde dieser Sozialbetrug unter anderem von Lisa Paus, Finanzexpertin von Bündnis 90/Die Grünen. Bekannt ist die Affäre bereits seit 2009 durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs. Erst bis zum Jahr 2022 sollen die bisher zuständigen dezentralen Familienkassen für Beschäftigte des Bundes abgeschafft werden, die Zuständigkeit geht dann an die Bundesagentur für Arbeit oder alternativ auf das Bundesverwaltungsamt über. Länder und Kommunen können die Zuständigkeit wahlweise ebenfalls abgeben.[1]

1 Einzelheiten

Über Sozialbetrug von Migranten und Zigeunern wird in den Medien immer wieder berichtet. Einige Politiker beteiligen sich gerne an dieser medialen Hetze gegen Ausländer. Wenn die eigene Beamtenschaft derselben Partei jedoch massiven Sozialbetrug betreibt, scheint das aber nicht zu interessieren.

Arbeitet mindestens ein Elternteil im öffentlichen Dienst, konnte in der Vergangenheit für ein Kind zweimal kassiert werden, weil die zuständigen Behörden, die sogenannten Familienkassen, untereinander keine Daten austauschten. Für Mitarbeiter außerhalb des öffentlichen Dienstes kam das Kindergeld zentral über die Bundesanstalt für Arbeit (jetzt Bundesagentur für Arbeit). Dort fällt ein Betrug bei Normalbeschäftigten schneller auf. Das nutzten viele deutsche Beamten aus. Stichproben ergaben allein für ein Jahr 2.400 Fälle mit einem Betrugsschaden von 6,5 Millionen Euro. Nur bei 37 von rund 8000 Familienkassen wurden die Fälle strafrechtlich verfolgt.[2]

Ein anderes Problem sind die zahlreichen Nebenbeschäftigungen,[3] die jedoch seit einigen Jahren immer angegeben werden müssen. Eine Kontrolle darüber findet jedoch weitgehend nicht statt, so dass auch unklar ist, ob die entsprechenden Beiträge an die Renten- und Krankenversicherung dafür bezahlt werden. Eine Nebenbeschäftigung kann im Vergleich zu den überwiegenden Schreibtischtätigkeiten und der Arbeitsplatzsicherheit im Einzelfall ein höheres Versicherungsrisiko darstellen und müsste daher auch schon aus diesem Grunde angemeldet werden. Beamte zahlen sonst nichts in die Rentenversicherung ein, da ihre Altersversorgung durch den Staat gesichert ist.

2 Weblinks

3 Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes, BGBl, 2016n I, S. 2835, veröffentlicht vom Bundesfinanzministerium am 13. Dezember 2016
  2. https://rp-online.de/politik/bundesregierung-will-betrug-mit-kindergeld-erschweren_aid-16403805
  3. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nebenjobs-von-bundesbeamten-meistens-im-imbiss-oder-an-der-kasse-17329895.html

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