Detlef Fürste

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Detlef Fürste (* 1964 oder 1965) klagte beim Bundesverfassungsgericht in Deutschland gegen die bestehende Benachteiligung unverheirateter Väter, bei denen die Mutter der Kinder weitgehend selbstständig darüber entscheiden konnte, ob es ein gemeinsames Sorgerecht gibt oder nicht. Er gewann das Verfahren. Das bisherige Gesetz war verfassungswidrig, weil es seine verfassungsrechtlichen Elternrechte verletzte.

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