Bundesausbildungsförderungsgesetz
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Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung |
Kurztitel: | Bundesausbildungsförderungsgesetz |
Abkürzung: | BAföG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht, Sozialrecht |
Ursprüngliche Fassung vom: | 26. August 1971 (Vorlage:BGBl) |
Inkrafttreten am: | 1. September 1971 |
Neubekanntmachung vom: | 7. Dezember 2010 (Vorlage:BGBl, ber. Vorlage:BGBl) |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 21. Dezember 2022 (Vorlage:BGBl) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
31. Dezember 2022 (Art. 8 G vom 21. Dezember 2022) |
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht und regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.
Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland
Sozialgesetzbuch Bücher I–XII: (I) Allgemeiner Teil | (II) Grundsicherung für Arbeitsuchende | (III) Arbeitsförderung | (IV) Gemeinsame Vorschriften | (V) Krankenversicherung | (VI) Rentenversicherung | (VII) Unfallversicherung | (VIII) Kinder- und Jugendhilfe | (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen | (X) Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz | (XI) Pflegeversicherung | (XII) Sozialhilfe | (XIV) Soziale Entschädigung
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